Anwendung des achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes in Nordrhein-Westfalen beim Projekt „Tausendfüßler“ (Autobahn 565) in Bonn

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Horst Becker

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 3. Juli 2020 ist der geänderte § 3 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes in Kraft getreten. Darin heißt es jetzt: „Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, sind bedarfsabhängig durch den Träger der Straßenbaulast so zu bauen und zu unterhalten, dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann.“
In diesem Zusammenhang bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.         Gibt es für einen Radweg bzw. einen Radschnellweg als Ost-West-Verbindung zwischen Alfter (Bahnhof Witterschlick) über Bonn-Endenich (Uni-Campus) – Nordbrücke – St. Augustin (Fachhochschule) weiter bis zum ICE-Bahnhof Siegburg bzw. nach Niederkassel und Troisdorf einen Bedarf?
2.         Wurde in der im November 2018 von der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis vorgelegten Untersuchung mit dem Titel „Wirtschaftlichkeitsberechnung und Potenzialnachweis für den geplanten Radschnellweg (RSW) Bonn/Rhein-Sieg“ der Bedarf für einen Radschnellweg nachgewiesen?
3.         Werden der Neubau des sogenannten Tausendfüßlers im Zuge der Bundesautobahn
565 im Stadtgebiet Bonn oder die ebenfalls in absehbarer Zeit neu zu bauende Rheinbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke) in Bonn mit Betriebswegen ausgestattet?
4.         Wird das Land beim Erlangen des Baurechts für den Um- und Ausbau der A565 im Falle des Tausendfüßlers oder der Rheinbrücke in Bonn den neuen § 3 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes anwenden?
5.         Welchen Querschnitt wird die Autobahn 565 im Bereich des sogenannten Tausendfüßlers in Bonn haben? (Bitte getrennte Angaben je Fahrtrichtung für Standstreifen, Fahrtstreifen zum Einfädeln bzw. Ausfädeln an Ein- bzw. Ausfahrten, erste Fahrspur, zweite Fahrspur, dritte Fahrspur und ggf. begleitenden Radweg.).