Was haben die Schulen konkret davon, wenn Ministerin Gebauer sie im Blick hat?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen: „Wir wollen soziale Nachteile im Bildungsbereich überwinden und Aufstiegschancen für alle eröffnen.“ Hierzu soll der Schulversuch Talentschulen „mit exzellenter Ausstattung und modernster digitaler Infrastruktur in Stadtteilen mit den größten sozialen Herausforderungen“ dienen.
In zwei Tranchen wurden 60 Schulen ausgewählt, die nun in den Genuss zusätzlicher Förderung kommen. 120 Schulen, die sich ebenfalls bewarben, gehen leer aus. Bei der Pressekonferenz zur zweiten Tranche erklärte der Vorsitzende der Jury, Prof. Ewald Terhart, dass das Kriterium „Schulen in Stadtteilen mit den größten sozialen Herausforderungen“ nur ein Kriterium bei der Auswahl war. Es habe auch Bewerbungen gegeben von Schulen, die unter äußerst schwierigen Bedingungen arbeiten, deren Bewerbungsschreiben aber nicht gut genug gewesen sei. Teilweise wäre Hilflosigkeit spürbar gewesen. Die Schulen wären nicht berücksichtigt worden. Sie wurden so zu Verlierer in einem Wettbewerb, in den die Landesregierung die Schulen untereinander geschickt hat. Auf Nachfrage erklärte Ministerin Gebauer auf der Pressekonferenz, dass man diese Schulen weiterhin im Blick habe.
Mit der Kleinen Anfrage 3234 war die Erwartung verbunden, dass die Landesregierung mitteilt, welche Schulen, die nicht zum Zuge gekommen sind, in welcher Weise in den Blick genommen werden bzw. wurden. Die Landesregierung antwortet jedoch unkonkret, dass das Ministerium noch vor Beginn des Schulversuchs „Strategien zur Unterstützung der nicht zur Teilnahme am Schulversuch ausgewählten Bewerberschulen entwickelt“ habe. Ihnen würden „gezielte Angebote für die Schul- und Unterrichtsentwicklung gemacht“. Die weiteren Antworten beziehen sich auf allgemeine Maßnahmen des Ministeriums, die in keiner Weise speziell für die Schulen, die nicht zum Zuge gekommen sind, angelegt sind.
Nebulös heißt es noch: „Mit dem Schulversuch Talentschulen ist die Erwartung verbunden, dass es bereits kurzfristig Innovationsimpulse über seinen unmittelbaren Wirkungskreis hinaus setzt“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Welche Schulen haben sich bei der ersten und zweiten Tranche für den Schulversuch Talentschulen beworben (bitte getrennt nach Tranchen)?
2.         Welche der 67 Schulen, die bei der ersten Tranche nicht ausgewählt wurden, erhielten welche Unterstützung seitens des Ministeriums bei der Bewerbung?
3.         Welchen der 120 Schulen, die weder bei der ersten noch der zweiten Tranche ausgewählt wurden, wurden welche Angebote für die Schul- und Unterrichtsentwicklung gemacht?
4.         Wie lautet die „Strategie zur Unterstützung der nicht zur Teilnahme am Schulversuch ausgewählten Bewerberschulen“, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage 3234 vom Ministerium entwickelt wurde bzw. mit welchen Ressourcen ist sie verbunden?
5.         Welche kurzfristigen Innovationsimpulse erwartet die Landesregierung durch den Schulversuch Talentschulen für welche anderen Schulen?