„Ideologiefreiheit, Nutzerorientierung und Technologieoffenheit“ – Gleichstellung der Verkehrsträger auch bei Landesreisekostengesetz und Pendlerpauschale

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.         Ausgangslage
Nach wie vor wird der PKW-Verkehr gegenüber allen anderen Verkehrsträgern bevorzugt, dies zeigt sich auch bei einigen landes- und bundesrechtlichen Regelungen. So wird beispielsweise beim Landesreisekostengesetz deutlich mehr Entschädigung pro gefahrenem Kilometer für Dienstreisen mit dem privaten Auto geleistet als für Fahrten mit dem eigenen Fahrrad oder E-Bike. Für Reisen mit dem Auto werden 30 Cent pro Kilometer erstattet, für das Fahrrad oder E-Bike lediglich 6 Cent pro Kilometer. So entsteht auch für kurze oder mittlere Strecken ein finanzieller Anreiz, das Auto zu benutzen. Wenn die in jeder verkehrspolitischen parlamentarischen Initiative bemühten Grundsätze der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP „Ideologiefreiheit, Nutzerorientierung und Technologieoffenheit“ nicht nur Lippenbekenntnisse sein sollen, müsste sich eine tatsächliche Gleichstellung der Verkehrsträger auch im Landesreisekostengesetz widerspiegeln.

Hinzu kommt, dass der Aspekt Klimaschutz bislang beim Landesreisekostengesetz kaum berücksichtigt wird. Neben den wirtschaftlichen und zeitsparenden Kriterien sollte auch das ökologisch sinnvollste Verkehrsmittel berücksichtigt werden können. Dies gilt vor allem in der Abwägung Bahnreise zu Flugreise.

Auch bei der Pendlerpauschale, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte eine steuerliche Erstattung als Werbungskosten vorsieht, wird das Auto besser als die anderen Verkehrsträger gestellt. Maximal wird ein Höchstbetrag von 4.500 Euro für die pauschale Berechnung der Fahrtkosten anerkannt. Diese Kostendeckelung gilt aber nicht für Wege mit dem PKW. Zwar ist mit dem Kostendeckel der Preis für die Bahncard 100 der 2. Klasse abgedeckt, nicht aber der kombinierte Verkehr von Bahn und Rad. Damit liegt eine Ungleichbehandlung der Verkehrsträger vor. Zwar ist der Bund für die Änderung des Einkommenssteuergesetzes zuständig, das Land NRW könnte aber über eine Bundesratsinitiative hier für eine Gleichstellung aller Verkehrsträger sorgen. Dabei soll der Bund aufgefordert werden, den Kostendeckel der Pendlerpauschale ersatzlos zu streichen.

II.       Der Landtag stellt fest:

·          Die verschiedenen Verkehrsträger werden sowohl im Landesreisekostengesetz NRW als auch im Einkommenssteuergesetz unterschiedlich behandelt, der PKW-Verkehr wird nach wie vor gegenüber den anderen Verkehrsträgern begünstigt.
·          Eine Gleichberechtigung aller Verkehrsträger wird angestrebt, deshalb sind die o.g. Gesetze entsprechend zu ändern.
·          Klimaschutz wird neben Wirtschaftlichkeit und Zeitersparnis in der Abwägung der Verkehrsmittelwahl nicht ausreichend berücksichtigt.

III.      Der Landtag beschließt:

·          Die Landesregierung soll dem Landtag eine Änderung des Landesreisekostengesetzes in § 6 „Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung“ zum Beschluss vorlegen, die auch für Dienstreisen mit anderen selbst genutzten Verkehrsträgern wie bspw. Fahrrad oder E-Bike eine Pauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer vorsieht.
·          § 3 Absatz 1 Landesreisekostengesetz soll dahingehend geändert werden, dass neben dem wirtschaftlichen und zeitlichen Aspekt auch ökologische Kriterien für die Wahl des Verkehrsmittels ausschlaggebend sein können.
·          Die Landesregierung soll eine Bundesratsinitiative auflegen mit dem Ziel, den Bund aufzufordern, den Kostendeckel in Höhe von 4.500 Euro im Einkommensteuergesetz § 9 Werbungskosten Absatz 4 für alle Verkehrsträger aufzuheben.