Gemeinnützigkeit von Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V.

Kleine Anfrage von Horst Becker

Die Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. (IRD) ist ein gemeinnütziger Verein und wurde 1996 laut Gründungssatzung als Teil der „internationalen Hilfsorganisation Islamic Relief mit Sitz in Birmingham in England“ in Köln gegründet. Islamic Relief Deutschland ist heute „nur noch“ Partner („Kooperationspartner der „internationalen Hilfsorganisation Islamic Relief mit Sitz in Birmingham in England“ (IRW) (aktuelle Satzung)), Teil eines Netzwerks mit 14 formal selbstständigen Islamic Relief-Partnerorganisationen weltweit.
Der Vereinssitz von Islamic Relief Deutschland befindet sich in Köln; Niederlassungen befinden sich darüber hinaus in Berlin, Essen, Hamburg, Frankfurt am Main und München. Dem viele Millionen schweren Verein gehören laut Vereinsprotokollen 9 – 13 Mitglieder an.
IRD ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und wurde zudem als eine der ersten Organisationen mit dem Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. ausgezeichnet. (https://www.islamicrelief.de/ueber-uns/transparenz/). Die Untersuchungen des Auswärtigen Amtes durch den Bundesrechnungshof wegen der Zuwendung von Mitteln des Bundes an den Verein dauern seit mindestens 2 Jahren an. Der Verein ist auch Mitglied in der Organisation Aktion Deutschland hilft! und erhielt hierüber Zuwendungen.
Die IRD unterhält sehr enge Verbindungen zur MGD, vormals IGD, und zur „Muslimischen Jugend In Deutschland“ (MJD). Beide gelten als die wichtigsten Organisationen der Muslimbruderschaft in Deutschland. Diese Verbindungen umfassen sowohl regelmäßiges Veranstaltungssponsoring als auch enge personelle Verflechtungen zwischen den Organisationen, beispielsweise:
·         Im Programmheft des MJD-Jahrestreffens (19.20.2018) findet sich eine ganzseitige Werbung für die IRD. Ein Workshop der IRD ist Teil des Programmes. Außerdem gibt es einen Hinweis im Programmheft „Gefördert durch“ IRD und Muslimisches Seelsorgetelefon der IRD.
·         2015 und 2016 trat IRD als Sponsor der Jahrestreffen der IGD auf und war jeweils durch einen Redebeitrag vertreten.
·         Die IGD dankte am 14.12.2015 ausdrücklich dem „Hauptsponsor Islamic Relief Deutschland“.
·         Laut der MJD-Facebookseite sponserte IRD im Frühjahr 2016 verschiedene Veranstaltungen der MJD
Dies alles wird trotz entsprechender Nachweise von der IRD bestritten.
Die Bundesregierung stellt fest: „Islamic Relief Deutschland e. V.“ trat als Hauptsponsor für das Jahrestreffen der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD) am 13. Dezember 2015 auf und war dort mit einem Redebeitrag vertreten. Die IGD ist die wichtigste und zentrale Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft (MB) in Deutschland und eine Bestrebung im Sinne des § 3 BVerfSchG. „Islamic Relief Deutschland e. V.“ sponserte zudem im Frühjahr 2016 diverse Veranstaltungen der Organisation „Muslimische Jugend in Deutschland e. V.“ (MJD), einer formal unabhängigen Jugendorganisation, die enge Verbindungen zur IGD unterhält. Auch auf personeller Ebene bestehen Verbindungen zwischen „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und der IGD.“, (BT-Drucksache 18/10923, Seite 6, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/109/1810923.pdf) Der Senat von Berlin teilt mit: „Der Islamic Relief Deutschland e. V. verfügt über Verbindungen zu Organisationen im Umfeld der Muslimbruderschaft (MB). So trat er beispielsweise als Hauptsponsor für das Jahrestreffen der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD) im Dezember 2015 auf. Zudem war die Organisation auf der Veranstaltung mit einem Redebeitrag vertreten. Die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ ist die zentrale Organisation von Anhängern der MB in Deutschland. Der IRD trat zudem im Frühjahr 2016 als Sponsor diverser Veranstaltungen der Organisation „Muslimische Jugend in Deutschland e. V.“ (MJD) auf, einer formal unabhängigen Jugendorganisation, die enge Verbindungen zur IGD unterhält.“ (Abgeordnetenhaus von Berlin Drucksache 18 / 10104).
Personelle Verflechtungen zwischen dem IRD und der IGD ergaben sich über den Vorstandsvorsitzenden des IRD. Dieser bekleidete das Amt des Vorsitzenden des IGD- Schura-Rates. Zudem ist der ehemalige Präsident der IGD, einer der Initiatoren und Gründungsmitglieder des IRD. Er war im Vorstand des IRD und bekleidete den Posten des Vorsitzenden des „Board of Trustees“ der IRW.
Die Bundesregierung bestätigte jüngst erneut „signifikante personelle Verbindungen“ „zwischen „Islamic Relief Worldwide“ als auch „Islamic Relief Deutschland e.V.““ „zur Muslimbruderschaft“ (MB) oder ihr nahestehende Organisationen“. (BT-Drucksache 19/9415, S.12)
Die personellen Verbindungen sind vielfältig: Khaled H. ist eine Verbindung zwischen dem Fatwa-Ausschuss (https://fatwarat.de/uber-uns/), einer Muslimbrüder-Organisation (Charlottenburger Moscheeprojekt im Zwielicht. Tagesspiegel, 15.04.2008 https://www.tagesspiegel.de/berlin/islamismus-charlottenburger-moscheeprojekt-im- zwielicht/1212542.html), und der IRW/IRD (https://fatwarat.de/team-showcase/test2/ ).
Almoutaz T. ist IRD-Vorsitzender (https://www.islamicrelief.de/ueber-uns/wer-wir-sind/unsere-struktur/ http://archive.is/FnK6n), IRW-Direktor (https://beta.companieshouse.gov.uk/company/02365572/officers), IGD-Schura-Vorsitzender (Abgeordnetenhaus von Berlin Drucksache 18 / 10104
https://kleineanfragen.de/berlin/18/10104-islamic-relief-deutschland-e-v-in-berlin).
Über die Verbindungen von IRD zu anderen Organisationen gab es ausweislich des Urteils des OLG Köln (15 W 50/16 OLG Köln, O197/16 Köln, StA Köln 961 AR 307/18) falsch eidesstattliche Aussagen von IRD-Funktionsträgern.
Islamic Relief gilt in Israel als »Terrororganisation«. Mit Rechtsakt vom 19. Juni 2014 wurde IRW in Israel inklusive ihres deutschen Zweiges von Verteidigungsminister Moshe Ya’lon verboten: »Es handelt sich um eine illegale Organisation, die entsprechend den Richtlinien des Verteidigungsministeriums als Teil des Finanzsystems der Hamas angesehen wird.« Ausdrücklich gilt Islamic Relief in Israel als »Terrororganisation«. (Sascha A: Scharia- Kapitalismus: Den Kampf gegen unsere Freiheit finanzieren wir selbst. ECON Verlag, Berlin 2017, S. 209-39. Sigrid Herrmann-Marschall: Die Hilfsorganisation „Islamic Relief“: Heiligenschein mit Rissen. In: Materialdienst der EZW 11/2017, S. 415 ff., Hamas-Unterstützer werben in der Berliner U-Bahn – B.Z. Berlin, 06.10.2016 https://www.bz- berlin.de/berlin/hamas-unterstuetzer-werben-in-der-berliner-u-bahn) Die einschlägigen Kenntnisse der Bundesregierung hierzu unterliegen der Geheimhaltung (BT-Drucksache 19/9415, S.11).
Die IRD überwies in manchen Jahren 9,5 Mio € an IRW.
(Die Geschäftsberichte von IRD, aktuell von 2017: (https://www.islamicrelief.de/fileadmin/user_upload/pdf/2018/Jahresbericht_2017/IRD-Finanzbericht_2017.pdf ) und IRW (2017: https://beta.companieshouse.gov.uk/company/02365572/filing-history?fbclid=IwAR0eh9SAMGkOpSYbvkQfkv4hG2BTfOizSECDNiuszs5rj9rSqxbLrzOFqVA Im Übrigen: https://beta.companieshouse.gov.uk/company/02365572/filing-history?fbclid=IwAR2HFl8bH9VSn8HWHlbwZdeHLB1ji7hH09LyYNKdF36akcQOGXmAxTsG4bE ))
Die Bundesregierung verwies auf die Finanzstruktur des Verhältnisses IRW/IRD hin: „Aus den öffentlich zugänglichen Jahresberichten von „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und „Islamic Relief Worldwide“ ist bekannt, dass „Islamic Relief Deutschland e. V.“ den größten Teil finanzieller Projektförderungen an „Islamic Relief Worldwide“ überweist.“ (BT-Drucksache 19/9415, S.12). Vor diesem Hintergrund und den Untersuchungen, Verboten und Sanktionen gegen IRW in anderen Staaten (vgl. hierzu: Islamic Relief und Katar in tunesische Untersuchungen über Terrorismusfinanzierung verwickelt
Von Redaktion Audiatur – 18. Februar 2019 https://www.audiatur-online.ch/2019/02/18/islamic-relief-und-katar-in-tunesische- untersuchungen-ueber-terrorismusfinanzierung-verwickelt/; Middle East Forum: Islamic Relief Charity / Extremism / Terror. Philadelphia,USA, 2018.
https://www.meforum.org/MiddleEastForum/media/MEFLibrary/pdf/Islamic-Relief-Dossier- v3.pdf; MEF Reveals Islamic Relief under Investigation; Congress Demands Answers News from the Middle East Forum October 18, 2018
https://www.meforum.org/7281/mef-reveals-islamic-relief-under-investigation) Muss bei der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von IRD die Ausgabepraxis der IRW mit einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Von welchen Verfassungsschutzämtern (Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein Westfalen, von anderen Landesämtern oder dem Bundesamt) wird Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. (IRD) beobachtet?
2.         In welcher Höhe hat IRD an andere, u.a. an verfassungsfeindliche und terroristische Organisationen (insbesondere: IRW, nationale Unterorganisationen der IRW, Hamas oder andere Muslimbruderschaftsorganisationen) nach Kenntnis der Landesregierung Mittel überwiesen?
3.         Wann hat die Finanzverwaltung nach dem Verbot der IRW und ihres deutschen Zweiges in Israel Informationen über die damit im Zusammenhang stehenden Vorwürfe eingeholt?
4.         Inwiefern haben die Finanzbehörden die Finanzströme zwischen IRD und IRW bzw. andere IR nationalen Organisationen, Hamas und anderen Muslimbruderschaftsorganisationen im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der IRD geprüft?
5.         Welchen Stand oder welches Ergebnis haben strafrechtliche Ermittlungsverfahren (15 W 50/16 OLG Köln, O197/16 Köln, StA Köln 961 AR 307/18) wegen eidesstattlicher Falschaussage über die Verbindungen der IRD zu anderen Organisationen?