Abstellen von Lastenrädern und Fahrradanhängern in Garagen

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Laut der Sonderbauverordnung – SBauVO NRW dürfen in Mittel- und Großgaragen zwar Fahrräder auf (KFZ-)Stellplätzen abgestellt werden, aber nur, wenn sie die Nutzbarkeit der (KFZ-)Stellplätze nicht einschränken. Für Lastenfahrräder, die meist deutlich mehr Platz einnehmen als normale Räder und Fahrradanhänger gilt diese Regelung nicht, sie dürfen laut Sonderbauverordnung nicht auf vorhandenen (KFZ-)Stellplätzen in Mittel- oder Großgaragen abgestellt werden. Dies ist für viele Bürgerinnen und Bürger nur schwer vermittelbar, die mit ihrer Wohnung auch einen Stellplatz anmieten müssen, aber keinen eigenen PKW besitzen oder sich einen PKW mit anderen teilen und auf „ihrem“ Stellplatz in der Garage vorhandene Lastenräder oder Fahrradanhänger abstellen wollen. Die Hausverwaltungen untersagen dies häufig mit dem Hinweis auf die SBauVO und den darin enthalten Regelungen, u.a. zum Brandschutz. Laut SBauVO ist aber bspw. die Lagerung von vier Autoreifen auf einem Stellplatz in einer Mittel- und Großgarage erlaubt und mit dem Brandschutz vereinbar. In den Erläuterungen des Landes zur Verordnung heißt es darüber hinaus wörtlich „Aus ingenieurwissenschaftlicher Sicht stellen Fahrräder einschließlich E-Bikes und Pedelecs im Vergleich zu Personenkraftwagen einschließlich Elektrofahrzeugen eine sehr viel geringere Brandlast dar, daher ist ein Verbot des Abstellens von Fahrrädern in Garagen aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes unbegründet.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:
1.           Ist der Landesregierung die Problematik bekannt?
2.           Beabsichtigt die Landesregierung, die Sonderbauverordnung hinsichtlich der Nutzung von KFZ-Stellplätzen in Mittel- und Großgaragen auch für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger entsprechend zu ändern?
3.           Wenn nein, mit welcher Begründung?
4.           Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Abstellmöglichkeiten für Lastenräder und Fahrradanhänger in Mittel- und Großgaragen zu schaffen?
5.           Die Anschaffung von (E-)Lastenrädern wird seit Oktober 2018 vom Land NRW in Städten, in denen Dieselfahrverbote drohen, finanziell gefördert. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auch den Bau von sicheren Abstellmöglichkeit von Lastenrädern zu fördern?