Nichtstun ist die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Fahrverboten?

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Johannes Remmel

Mit der Entscheidung vom 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht über die Einführung von Fahrverboten entschieden und somit eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Luftreinhalteplanung geschaffen. Ministerpräsident Armin Laschet hat am 09.03.2018 in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass er diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht beabsichtigt umzusetzen. Laut Aussage des Ministerpräsidenten sind Fahrverbote als Maßnahmen der Luftreinhalteplanung unverhältnismäßig und rechtswidrig.
Fahrverbote treffen die falschen, nämlich Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf die Versprechern der Automobilhersteller vertraut haben. Um dennoch die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte zu garantieren und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger entlang von belasteten Straßen zu schützen, ist eine kostentragende Hardware-Nachrüstung seitens der Automobilhersteller konsequent einzufordern. Der Ministerpräsident schließt sowohl Fahrverbote als auch die verbrauchergerechte Hardware-Nachrüstung aus. Die bisher vorgestellten Maßnahmen, die Verkehrsminister Wüst wortreich in der Fragestunde im Plenum am 25. April 2018 erläutert hat, reichen nicht aus, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und die Einhaltung der Grenzwerte kurzfristig sicher zu stellen.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

  1. Verkehrsminister Wüst hat in der Beantwortung der mündlichen Anfrage zur Dieselproblematik wörtlich gesagt: „Wir sprechen hier über ein Problem von nur noch wenigen Jahren.“ Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zum Luftreinhalteplan Düsseldorf festgestellt, „dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Jahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Düsseldorf enthält.“ Mit wie vielen Jahren rechnet die Landesregierung, bis der Grenzwert in allen Städten in NRW eingehalten wird?
  2. Der Gutachter der Stadt Düsseldorf zur Problematik der nicht eingehaltenen Grenzwerte am Messpunkt Corneliusstraße kommt zu dem Schluss, dass nur die Einführung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro VI-Norm sowie die Einführung einer „Blauen Plakette“ in den nächsten Jahren zu einer Einhaltung der Grenzwerte führen werden. Wenn die Bezirksregierung und die Stadt Düsseldorf diesem Gutachten folgen und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ohne Euro VI-Norm als Maßnahme in den Luftreinhalteplan aufnehmen, was wird die Landesregierung dazu unternehmen?
  3. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind von der Automobilindustrie getäuscht worden und besitzen nun ein Auto, das nicht ihren ökologischen Ansprüchen entspricht. Mit welcher Begründung lehnt die Landesregierung eine Hardware-Umrüstung der Dieselfahrzeuge auf Kosten der Automobilindustrie ab, obwohl mittlerweile selbst Gutachter der Bundesregierung die Nachrüstung für problemlos technisch machbar und durch die Automobilhersteller finanzierbar halten?
  4. Herr Laschet hat in der o.g. Pressekonferenz und auch in den Plenardebatten zum Thema längerfristig wirkende Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung benannt, z.B. den Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität, Ausbau des ÖPNVs usw. Doch welche Maßnahmen können aus Sicht der Landesregierung kurzfristig und damit „schnellstmöglich“ eine Verbesserung herbeiführen?
  5. In einer weiteren Aussage des Ministerpräsidenten macht dieser deutlich, dass die Hintergrundbelastung mit Stickstoffdioxid derart hoch sei, dass selbst die komplette Verbannung von Dieselfahrzeugen aus den entsprechenden Gebieten die Werte nur „unwesentlich verändern“ würde. Unabhängig von der Fragwürdigkeit dieser Aussage, die bspw. im Gegensatz zu dem o.g. Gutachten der Stadt Düsseldorf steht, scheint diese Haltung mit ein Grund für die Untätigkeit der Landesregierung zu sein. Ist die Landesregierung tatsächlich der Ansicht, dass sich die Problematik der Schadstoffbelastung der Luft durch den Dieselverkehr in einem überschaubaren Zeitraum von selbst lösen wird?