Radwege an Brücken

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Horst Becker

Im Laufe der nächsten Jahre werden zahlreiche Brücken – insbesondere Autobahnbrücken – in NRW saniert oder neu errichtet. Um dem veränderten Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und Investitionen in diesem Bereich nicht ausschließlich dem Autoverkehr zugutekommen zu lassen, wäre die Mitplanung von standardgemäßen Fuß- und Radverkehrsanlagen sinnvoll und zukunftsweisend.
Leider scheint dies aber bei den zurzeit anstehenden Bauvorhaben wie bspw. dem Neubau der A1-Brücke bei Leverkusen oder der A40-Brücke bei Duisburg-Neuenkamp nicht der Fall zu sein. Dabei wären gerade die Brücken wichtige Verknüpfungspunkte in einem zukünftig flächendeckend gut ausgebauten Radschnellwegenetz in NRW. Wenn der Radverkehr bei den jetzt anstehenden Bau- und Sanierungsvorhaben nicht entsprechend mitgedacht wird, bleiben dort zukünftig Engpässe und Blockaden, eine nachträgliche „Heilung“ der Situation würde auf- grund von unverhältnismäßig hohen Kosten vermutlich unmöglich.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

  1. Wurde bei den Planungen für die neu zu bauenden bzw. zu sanierenden Brücken entsprechende Radwege nach Radschnellwegestandard mitgeplant?
  2. Falls nein, mit welcher Begründung?
  3. Bei welchen Brückensanierungen und -neubauten wäre eine Planungsänderung zugunsten einer standardgemäßen Rad- und Fußgängerinfrastruktur noch möglich?
  4. Wird sich die Landesregierung zukünftig dafür einsetzen, dass Brücken nicht nur nach dem gängigen Autobahnstandard, sondern auch nach entsprechendem Radschnellwegestandard geplant werden?
  5. Falls nein, wie will die Landesregierung ein flächendeckendes Radschnellwegenetz in NRW umsetzen?