Förderung von gewerblichen Cargobikes

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Lastenräder können im städtischen Lieferverkehr einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung leisten, insbesondere auf der sogenannten „letzten Meile“. Seit dem 1. März 2018 wird der Kauf von neuen gewerblichen Lastenrädern – sogenannten Cargobikes – vom Bund gefördert, wenn sie komplett oder teilweise elektrisch angetrieben werden. Die Fördersumme beträgt dabei bis zu 30 Prozent des Kaufpreises, höchstens jedoch 2.500 Euro für jedes Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann.
Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen (unabhängig Ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften) freiberuflich Tätige
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen: Volkshochschulen)
  • Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Welche positiven Effekte sieht die Landesregierung durch den verstärkten Einsatz von Cargobikes?
  2. Gibt es Pläne der Landesregierung, Cargobikes auch für Ministerien und Behörden des Landes anstelle von Kraftfahrzeugen einzusetzen?
  3. Wird die Landesregierung zusätzlich zur Bundesförderung ein eigenes Förderprogramm zur Anschaffung von Cargobikes für die oben genannten Institutionen und Personengruppen auflegen?
  4. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, entsprechende Infrastruktur wie bspw. Abstellanlagen, Ladestationen und Parkhäuser für Lastenräder und Cargobikes zu fördern?
  5. Plant die Landesregierung, entsprechende Änderungen in der Landesbauordnung vorzunehmen und Änderungen in der Straßenverkehrsordnung im Bund anzuregen, damit sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch entsprechend sichere und zugängliche Infrastruktur für Cargobikes zukünftig hergestellt werden kann?