Winterdienst auf dem Radschnellweg RS 1

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Laut einem Artikel in der WAZ vom 19. Dezember 2017 und nach Auskunft von Nutzerinnen und Nutzern des Radschnellwegs RS 1 in den Bereichen Mülheim und Essen gibt es Probleme mit dem Winterdienst. Im Stadtgebiet Mülheim wurde der Radschnellweg auf der neuen Hof- promenade nach Schneefällen im Dezember nicht geräumt, die Verkehrssicherheitspflicht liegt hier bei der Stadt Mülheim. Auf dem längeren überörtlichen Stück Radschnellweg zwischen Essen und Mülheim erfolgte auch kein Winterdienst, da die Zuständigkeiten dafür noch nicht geklärt scheinen. Der RVR sieht sich nicht mehr in der Verantwortung. Straßen.NRW will der Räumungspflicht erst nachkommen, wenn die Strecke offiziell als Radschnellweg gewidmet ist, was wohl aufgrund fehlender Standards noch nicht erfolgt ist.
Leidtragenden sind die Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radschnellweg auch im Winter täglich als sichere und schnelle Verbindung nutzen wollen, dies aufgrund der Straßenverhält- nisse und der fehlenden Schnee- und Eisräumungen aber nicht oder nur eingeschränkt kön- nen.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:
1. Wie bewertet es die Landesregierung, dass bereits fertiggestellte Abschnitte des Rad- schnellwegs RS1 wie oben beschrieben aufgrund fehlendem Winterdienst nur einge- schränkt oder gar nicht nutzbar sind?
2. In welchen weiteren Abschnitten des RS 1 erfolgt auch kein Winterdienst?
3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die in Stadtgebieten für die Schneeräu- mung des RS 1 zuständigen Stadtverwaltungen ihrer Räumpflicht nachkommen?
4. Wie stellt die Landesregierung den Winterdienst auch für die überörtlichen Strecken- abschnitte des RS 1 sicher?
5. Wann erfolgt die endgültige Fertigstellung des RS 1-Abschnitts zwischen Mülheim und Essen und damit die Widmung als Radschnellweg?