Rohrleitungsgesetz aufheben und CO-Pipeline stoppen!

Antrag der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

I.  Die Entwicklung der CO-Pipeline
Seit inzwischen zehn Jahren protestieren Zehntausende betroffene Bürgerinnen und Bürger, Städte und Kreise entlang der Trasse gegen die sogenannte „CO-Pipeline“ der Firma Covestro (ehemals Bayer MaterialScience). Trotz des linksrheinischen Start- und Endpunktes verläuft die 67 Km lange Pipeline überwiegend rechtsrheinisch. Sie wurde zum Transport von Kohlenstoffmonoxid errichtet, das am Unternehmensstandort Dormagen entsteht. Dieses soll durch die Pipeline zum Standort Krefeld-Uerdingen transportiert werden, wo CO zur Herstellung von Kunststoffen und anderen chemischen Produkten benötigt wird. Die Pipeline wurde zwar bereits 2009 mit zahlreichen bislang nicht genehmigten Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss fertiggestellt, wurde aber u.a. aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen und der nachhaltigen Proteste bislang nicht in Betrieb genommen. Insbesondere der Verlauf der Giftgasleitung durch dicht besiedelte Gebiete und nur wenige Meter von Wohnhäusern entfernt in Kombination mit der Toxizität und Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid sind zentral für die berechtigten Sorgen und die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern, Ärztinnen und Ärzten, Kommunen, Feuerwehren und vielen weiteren Stellen.
Um die Enteignung der für die Pipeline benötigten Grundstücke zu ermöglichen, erließ der Landtag Nordrhein-Westfalen am 21.03.2006 das sogenannte „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen“ (kurz: Rohrleitungsgesetz). Dieses Gesetz bildet neben dem Planfeststellungsbeschluss die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Verlegung der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld. Das rechtlich umstrittene Gesetz soll auch Grundstücksenteignungen zur Errichtung der Rohrleitung ermöglichen.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, an dem zahlreiche Instanzen beteiligt gewesen sind, hat das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umweltschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im April 2017 einen Bericht vorgelegt, in dem mögliche technische und wirtschaftliche Alternativen zur CO-Pipeline geprüft wurden. Der Bericht sowie ein von den Unternehmen IWEB und IFUA 2014 (LDrs. 16/1668) erstelltes Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die Pipeline zur Rohstoffversorgung der Covestro Standorte nicht notwendig und auch nicht wirtschaftlich ist. Diese Erkenntnisse zeigen neue, technische Alternativen zur Inbetriebnahme Pipeline auf, die in das seit Jahren laufende Verfahren mit einzubeziehen sind. Zusätzlich entspricht eine Nicht-Inbetriebnahme dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der vielen Anwohnerinnen und Anwohner.

II.  Rohrleitungsgesetz abschaffen und somit Rechtssicherheit herstellen

Noch stärker als bereits vor zehn Jahren ist die Durchleitung von CO über eine derart lange Strecke und durch dichtbesiedelte Wohngebiete kritisch zu sehen. Durch die seitdem veränderte Sicherheitslage und die erhöhte Gefahr durch Anschläge, die zu den schon immer bestehenden allgemeinen Sicherheitsrisiken der Giftgaspipeline hinzugetreten sind, ist eine Inbetriebnahme der Kohlenmonoxid-Rohrleitung erst recht nicht mehr verantwortbar. Auch diese neuen Erkenntnisse sind notwendigerweise in eine Entscheidung über die Inbetriebnahme mit einzubeziehen.
Nur die Aufhebung des Rohleitungsgesetzes durch den Landtag von Nordrhein-Westfalen kann die berechtigten Sorgen und Ängste der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Leben und Gesundheit sowie die eingetretenen Wertminderungen der Grundstücke beseitigen und die juristischen Auseinandersetzungen über die Pipeline beenden.

III.  Der Landtag stellt fest:

  • Grundsätzlich sind Leitungen mit hochgiftigen Gasen wie Kohlenmonoxid nicht durch Wohngebiete zu führen.
  • Das „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen vom 21. März 2006“ ist zur Aufrechterhaltung der Kunststoffproduktion von Covestro nicht notwendig und aufgrund der mit der Giftgasleitung verbundenen Gefahren für Leib und Leben der betroffenen Menschen sowie der Wertminderung der Grundstücke entlang der Pipeline nicht vertretbar.

IV.  Der Landtag beschließt:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes „über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen vom 21. März 2006“ in den Landtag einzubringen.