Ortsumgehung L821n in Bergkamen

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Die L821n ist bereits planfestgestellt und soll zu einer Entlastung des LKW -Verkehrs auf der Schulstraße und Jahnstraße in den Bergkamener Stadtteilen Weddinghofen und Oberaden führen. Die Planung sieht vor, die Route durch Grünflächen, die sich teilweise im Landschaftsschutzgebiet befinden, zwischen diesen Stadtteilen zu führen. Die betroffenen Grünflächen dienen der angrenzenden Bevölkerung als Naherholungsflächen und werden dafür intensiv genutzt. Entsprechend groß ist der Widerstand vor Ort gegen den Neubau der Straße, eine Bürgerinitiative hat bereits über 3.000 Unterschriften dagegen gesammelt. Die Notwendigkeit der Umgehungsstraße wird angezweifelt, da es bereits eine eindeutige Umleitungsempfehlung (Nordroute) für die Anlieferung der örtlichen Unternehmen gibt, die mit diesen einvernehmlich erarbeitet wurde. Dazu wurde in früheren Jahren eigens eine neue Straße gebaut (Industriestraße/ K19). Hinzu kommt das Ergebnis der Verkehrszählung von Straßen.NRW aus dem Jahr 2010, das eine Belastung von 2,6 Prozent LKW-Verkehr auf der bisherigen L821 festgestellt hat. Von daher wäre die Entlastungswirkung der neuen Route nur sehr gering.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Hält die Landesregierung an den bisherigen Planungen für die L821n fest?
  2. Falls ja, mit welcher Begründung? (bitte aktuelle Verkehrsdaten anführen)
  3. Um die Straßen wirkungsvoll zu entlasten, schlägt die Bürgerinitiative ein LKW-Durchfahrverbot vor, da es ja eine ausgewiesene Alternativroute zu den ansässigen Firmen gibt. Wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahme zur Entlastung der betroffenen Stadtteile?
  4. Das betroffene Gebiet ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Um die Straßen- entwässerung zu gewährleisten und Unterspülungen zu verhindern, sind höhere Anforde- rungen an den Straßenneubau notwendig. Hinzu kommen Altlasten im Untergrund, die entsprechend entsorgt werden müssten. Neben der allgemeinen Preissteigerung werden diese Begleitumstände die vor zehn Jahren geschätzten Baukosten von 13 Millionen Euro signifikant erhöhen. Wie hoch schätzt die Landesregierung die tatsächlichen Baukosten für den Neubau der L821n nach heutigem Stand ein?
  5. Seit dem Planfeststellungsbeschluss haben sich in diesem Gebiet nach Feststellung des NABU besonders schützenswerte Tierarten neu angesiedelt (zum Beispiel FFH-Arten und weitere). Wird die Landesregierung vor Baubeginn eine neue UVP durchführen?