Wie stellt die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen ihrer Ministerinnen und Minister und ihrer Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sicher und wie schließt die Landesregierung den Anschein von Befangenheit aus?

Kleine Anfrage von Berivan Aymaz, Horst Becker, Sigrid Beer, Matthi Bolte-Richter, Johannes Remmel und Verena Schäffer

Portrait Berivan Aymaz 2021

Die Mitglieder der Landesregierung schwören in ihrem von der Landesverfassung vorgegebenen Amtseid, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das ihnen übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden. Für sie gilt zudem, ebenso wie für die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Landes NRW, dass sie sich in behördlichen Verfahren an die gesetzlichen Vorschriften zu halten haben, die u.a. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen für NRW festgelegt sind. Dabei ist für die Glaubwürdigkeit der Landesregierung wichtig, dass auch nicht der Anschein entsteht, ihre Mitglieder könnten das Amt parteiisch oder gar zum persönlichen Nutzen ausüben. Gesetzlich sind ver- schiedene Tatbestände normiert, die ein Mitwirkungsverbot bei Befangenheit verlangen. Um einen solchen bösen Anschein zu vermeiden, hat Ministerpräsident Laschet bereits Landesminister Dr. Holthoff-Pförtner von seiner Zuständigkeit für Medienpolitik entbunden. Minister Dr. Holthoff-Pförtner ist weiterhin Anteilseigner der Funke-Mediengruppe und daher, auch wenn sämtliche Stimmrechte im Konzern ruhen, wirtschaftlich direkt von Entscheidungen der Landesregierung in diesem Bereich betroffen. Die Entscheidung, den Zuständigkeitsbereich von Minister Dr. Holthoff-Pförtner zu beschneiden, hat Ministerpräsident Laschet erst aufgrund des massiven Drucks durch Parlament und Öffentlichkeit getroffen. Unklar ist weiterhin, wie und ob Minister Dr. Holthoff-Pförtner auch bei Kabinettsentscheidungen, bei Abstimmung von Kabinettsvorlagen innerhalb der Landesregierung und bei Beratungen in Parlaments-, Fraktions- und Parteigremien im Hinblick auf die Medienpolitik sich seiner Mitwirkung enthalten wird, und wie die Landesregierung dies sicherstellt. Ein ähnlicher „Anschein“ besteht insbesondere in Bezug auf die Themen „Tierschutz“ und „Tierhaltung“ bei der Ministerin Schulze Föcking. Darüber hinaus ist nicht bekannt, ob es in der Landesregierung weitere Fälle von Interessenkollisionen gibt und inwiefern daraus Konsequenzen gezogen wurden oder noch werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Ministerinnen und Minister bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich unter Beachtung des gesetzlichen Mitwirkungsverbots in welcher Form bisher der Mitwirkung an Entscheidungen ihres Ministeriums enthalten?
  2. Welche Ministerinnen und Minister bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Landes Nordrhein-Westfalen haben unter Beachtung des gesetzlichen Mitwirkungsverbots in ihrem Ministerium ihre Enthaltung an Entscheidungen in Bereichen, die die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen würden, erklärt und welche entsprechenden Vorkehrungen im Entscheidungsprozess getroffen?
  3. In welcher Weise überprüft der Ministerpräsident, ob bei den Mitgliedern der Landesregierung bzw. den Staatssekretärinnen und Staatssekretären des Landes NRW bei Entscheidungen in ihrem Verantwortungsbereich ein Verstoß gegen das gesetzliche Mitwirkungsverbot vorliegen könnte?
  4. Falls die Landesregierung solche Überprüfungen durchführt: welche Stelle ist mit dieser Überprüfung befasst?
  5. Falls die Landesregierung solche Überprüfungen nicht durchgeführt hat, wie gewährleistet sie, dass rechtsichere Entscheidungen und rechtsicheres Verwaltungshandeln durch Mitglieder der Landesregierung bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretären des Landes NRW sichergestellt ist? 

Berivan Aymaz
Horst Becker
Sigrid Beer
Matthi Bolte-Richter
Wibke Brems
Johannes Remmel
Verena Schäffer