Digitales Musterministerium

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Im Koalitionsvertrag kündigt die Landesregierung an, im Zuge des Ausbaus der Digitalen Verwaltung ein Ministerium als „digitales Vorbild zügig vollständig (zu) digitalisieren“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann wird nach welchen Kriterien das digitale Musterministerium bestimmt?
  2. Welche Geschäftsprozesse des Ministeriums sollen bis wann digitalisiert werden (bitte einzeln und jeweils mit Zeithorizont aufführen)?
  3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung?
  4. Wird nur das Musterministerium digitalisiert oder auch alle ihm nachgeordneten Behörden?
  5. Wie ist die Digitalisierung dieses Musterministeriums in den Prozess der Digitalisierung der gesamten Landesverwaltung eingebettet?

Matthi Bolte-Richter