Beabsichtigt die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW die Landesförderung der Sozialtickets zu streichen?

Kleine Anfrage von Arndt Klocke, Josefine Paul, Mehrdad Mostfizadeh und Horst Becker

In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens erhalten Personen mit nur geringen Einkünften für die Nutzung von Bussen und Bahnen rabattierte Tickets. Insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen nach SGB II und SGB XII sowie Regelleistungen nach dem ALG, Kriegsopferfürsorge oder Bundesversorgungsgesetzt können hiermit den örtlichen öffentlichen Nahverkehr zu reduzierten Preisen nutzen. In einigen Kommunen geht der begünstige Personenkreis noch darüber hinaus. Das Sozialticket ermöglicht somit eine Teilhabe all derer, für die die Fahrt mit Bus und Bahn in ihrer Kommune sonst zu teuer wäre.
Städte und Gemeinden bzw. Verkehrsunternehmen und -verbünde werden seit 2011 vom Land bei der Finanzierung der örtlichen Sozialtickets unterstützt. Anfangs jährlich mit 30 Mio. Euro, seit 2016 mit 40 Mio. Euro pro Jahr. Wie auch bereits der Beantwortung der Kleinen Anfrage (17/303) zu entnehmen ist, ist seit 2011 die Inanspruchnahme der Sozialtickets kontinuierlich gewachsen. Der Fördertopf konnte im Jahr 2016 fast vollständig abgerufen werden. Mittlerweile gibt es in den meisten Regionen Nordrhein-Westfalens entsprechende Angebote an Sozialtickets für Menschen mit niedrigen Einkünften. Rund 85% aller Berechtigten haben somit Zugang zu einem Sozialticket.
Sozialtickets sind ein guter und wichtiger Schritt, um ärmeren Menschen die Teilnahme am ÖPNV und somit Mobilität zu ermöglichen. Darüber hinaus bieten einige Kommunen weitere Vergünstigungen für Kultur- und Freizeitangebote an. Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Ermöglichung von Teilhabe, hierunter auch für viele Kinder und Jugendliche, die in Familien aufwachsen, die mit wenig Geld auskommen müssen oder in Armut leben.
Wie bereits 2015 eine Umfrage zeigt, sind 94 Prozent der Nutzerinnen und Nutzern mit ihrem Sozialticket zufrieden oder sogar sehr zufrieden (vgl. NRW-TarifReport 2015/16). 2015 nutzten bereit an die 300.000 Personen dieses Ticket. Es ist anzunehmen, dass die Anzahl bis heute noch deutlich gestiegen ist.
Allerdings lassen öffentliche Verlautbarungen der neuen Landesregierung wie auch die Beantwortung der oben genannten Kleinen Anfrage befürchten, dass die schwarz-gelbe Landesregierung beabsichtigt die Landesfinanzierung zur Förderung von Sozialtickets einzustellen. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die CDU-Fraktion bei Haushaltsberatungen die Abschaffung der Landesförderung für die Sozialtickets gefordert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welchen Gebietskörperschaften (Kommunen und Kreise) gibt es mittlerweile ein Sozialticket?
  2. In welchen Kommunen ist das Sozialticket mit einem Sozialpass verbunden, der auch Vergünstigungen bei Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten vorsieht?
  3. Wie viele bedürftige Menschen wären von einer Streichung der Sozialtickets in Nordrhein-Westfalen betroffen?
  4. Bereitet die Landesregierung mit dem Hinweis auf die Erarbeitung neuer Tarifstrukturen ihren Ausstieg aus der Förderung der Sozialtickets vor?
  5. Ist beabsichtigt, die bisherigen Haushaltsmittel für die Förderung von Sozialtickets und damit die Unterstützung von Menschen mit geringen Einkünften bei der Teilnahme am ÖPNV für andere verkehrspolitische Vorhaben bzw. zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden?

Arndt Klocke           Josefine Paul
Mehrdad Mostofizadeh           Horst Becker