Volksinitiative

Seit 2002 haben die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich durch eine Volksinitiative mit einem bestimmten Anliegen an den Landtag zu wenden, damit dieser darüber eine Entscheidung trifft. Das Parlament ist verpflichtet, sich mit dem Anliegen zu befassen, wenn es dafür zuständig ist. Eine Volksinitiative muss von mindestens 0,5 Prozent (ca. 66.000 Personen) der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die 18 Jahre oder älter sind und in Nordrhein-Westfalen wohnen.

Eine Übersicht über alle bisherigen Volksinitiativen finden Sie auf dieser Seite:

http://nrw.mehr-demokratie.de/nrw-volksinitiativen.html