
Rund eine Millionen Stimmen sind in Nordrhein-Westfalen zurzeit notwendig, damit sich der Landtag mit einem Volksbegehren beschäftigen muss. Das entspricht acht Prozent aller Stimmberechtigten. Diese acht-Prozent-Hürde hat sich in der Vergangenheit als sehr hoch erwiesen. Das Ziel von Rot-Grün ist eine deutliche Absenkung, dafür aber sind auch die Stimmen der Opposition notwendig, weil hierzu die Verfassung geändert werden muss. Das geht nur mit einer 2/3-Mehrheit. Volksbegehren können das Ziel haben, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen sind sie nicht zugelassen.