Ordnungsruf

Die amtierende Präsidentin/ der amtierende Präsident hat in der Landtagssitzung darüber zu wachen, dass auf Verstöße – zumeist verbale – entsprechend reagiert wird. Er kann einen namentlichen Ordnungsruf gegen einen Abgeordneten erteilen. Bei groben Verstößen kann er dem Abgeordneten das Wort entziehen, ihn sogar für eine bestimmte Zeit von der Teilnahme an Plenarsitzungen ausschließen.