Indemnität

Indemnität ist neben Immunität das zweite Schutzrecht für Abgeordnete. Es bedeutet, dass ein*e Abgeordnete*r zu keiner Zeit wegen seiner/ihrer Abstimmung oder wegen Äußerungen im Rahmen seines Mandats gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden darf. Verleumderische Beleidigungen sind davon ausgenommen.