Immunität

Landtagsabgeordnete genießen einen besonderen Schutz in der Ausübung ihres Mandats – so u.a. Immunität. Immunität bedeutet, dass ein*e Abgeordnete*r erst nach Zustimmung des Landtags wegen dem Vorwurf einer strafbaren Handlung gerichtlich verfolgt oder verhaftet werden darf.