Beschlossen! An diesem Donnerstag haben wir im Landtag die Novelle des Kinderbildungsgesetzes (kurz KiBiz) verabschiedet. Damit reagieren wir auf die aktuellen Herausforderungen in den Einrichtungen, stärken die Chancengerechtigkeit und entlasten das System von unnötiger Bürokratie.
Was sich dabei konkret verändert, stelle ich Euch in dieser Kommunalinfo vor. Mehr Information gibt es auch in den bereits versendeten Kommunalinfos zum KiBiz und zu unseren ersten Änderungen.
Verlässliche Öffnung der Kitas
Den sorgenvollen Blick am Morgen aufs Handy kennen wohl alle Eltern mit Kita-Kindern. Durch den Fachkräftemangel stehen die Kitas vor großen Herausforderungen und in zu vielen Einrichtungen funktioniert das Angebot nicht verlässlich. Damit Eltern Planungssicherheit haben, haben wir einen klaren Fokus auf die Verlässlichkeit der Kitas gelegt. Nur so kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen, nur so können unterschiedliche Bildungschancen ausgeglichen werden und nur so können Erzieher*innen ihre Arbeit gut machen.
1. Kern- und Randzeitenmodell: Mit der Einführung des Kern- und Randzeitenmodells ermöglichen wir den Trägern, in der Randzeit mehr auf Ergänzungskräfte, also vor allem Kinderpfleger*innen zu setzen. Die Kernzeit umfasst mindestens 35 Stunden. Hier gilt der aktuelle Fachkraft-Kind-Schlüssel. Die Träger können, aber müssen das Modell nicht einführen. Ihnen wird aber die Flexibilität gegeben, Kern- und Randzeiten in ihren Einrichtungen einzuführen. Die Höhe der Kindpauschalen ändert sich dadurch nicht.
2. Gruppengröße: Schon immer ist es möglich, dass in Ausnahmefällen bis zu zwei Kinder mehr pro Gruppe aufgenommen werden können, bei einer längerfristigen Überbelegung muss auch das Personal nachgezogen werden. Durch die Novellierung ist es nun möglich, dass kurzfristig in den Gruppenformen I und III für maximal sechs Wochen zwei weitere Kinder aufgenommen werden können. In der Gruppenform II, also Gruppen mit Kindern unter drei Jahren, ist dies nicht möglich.
3. Kita-Helfer*innen-Programm: Das Programm wird verstetigt und gesetzlich abgesichert. Jede Kita bekommt mit der Novellierung die Möglichkeit, eine*n Kita-Helfer*in einzustellen. Die Beantragung läuft dabei unkompliziert über KiBiz.web.
4. Neue Buchungsschritte: Mit der Einführung der 30 Stunden und 40 Stunden-Buchungen (zusätzlich zu den bereits bestehenden Buchungsschritten von 25, 35 und 45 Stunden) kommen wir einem Wunsch der Eltern nach, hier mehr auf ihren Bedarf einzugehen. Damit kein Nachteil für die Träger entsteht, haben wir die Kindpauschalen für die 30- und 40 Stunden-Buchungsschritte entsprechend angepasst.
5. Stärkung der Ausbildung: Wir stärken die Praxisanleitung von Auszubildenden, damit diese auf ihrem Weg zur pädagogischen Fachkraft gut begleitet werden können. Wir nehmen die praxisintegrierte Ausbildung für Kinderpfleger*innen ins Gesetz auf, erhöhen den Zuschuss für die Ausbildung, stärken die Fort- und Weiterbildung von Fachkräften und unterstützen die Träger, damit sie ausreichend Plätze für die fachpraktische Ausbildung anbieten können.
Chancengerechtigkeit von Anfang an
Kinder in NRW wachsen höchst unterschiedlich auf. Noch immer entscheidet vor allem das Elternhaus, welchen Weg Kinder einmal gehen werden. Um diese Ungerechtigkeit auszugleichen, setzen wir einen klaren Fokus auf mehr Chancengerechtigkeit schon in der Kita.
1. Kita-Sozialindex: Statt mit der Gießkanne können durch den Kita-Sozialindex finanzielle und personelle Ressourcen so verteilt werden, dass Kitas, die vor besonderen Herausforderungen stehen, gezielter unterstützt werden können.
2. Chancenkitas: Durch die Weiterentwicklung der Familienzentren, die gleichzeitig auch plusKITA sind, zu Chancenkitas können wir bestehende Ressourcen verbinden und bedarfsgerechter einsetzen. Dadurch können Kitas besser auf den Bedarf vor Ort reagieren und zum Beispiel Kita-Sozialarbeit finanzieren.
3. Sprachförderung: Die bestehenden Sprach-Kitas können zu plusKITAS werden, die nochmal finanziell gestärkt werden: 52.875 Euro stehen pro plusKITA dann bereit. Darüber hinaus wird das Land eine App bereitstellen, mit der der Sprachstand der Kinder in der Kita einfacher erhoben werden kann. Außerdem wird es einen Sprachbildungskoffer sowohl für Kitas als auch für Kindertagespflegepersonen geben.
4. Mehrsprachigkeit: Im Gesetz wird nun nochmal klargestellt: Mehrsprachigkeit ist eine Kompetenz, die anerkannt und gefördert werden muss.
5. Vorbereitungszeit: Die Arbeit in der Kita braucht Vor- und Nachbereitungszeit. Wir stellen klar: Dass Erzieher*innen zehn Prozent ihrer Arbeitszeit dafür verwenden, ist auch weiterhin in der Kindpauschale hinterlegt.
Mehr Geld für die Frühkindliche Bildung
Gerade in Zeiten von knappen Kassen ist für uns als schwarz-grüne Koalition sehr klar: Wir legen eine Priorität auf die frühkindliche Bildung. Deshalb sparen wir nicht zulasten von Kitas. Ganz im Gegenteil: Wir investieren noch mehr Geld in Kitas.
1. Transformationskosten: Mit 200 Millionen jährlich werden die Grundkosten der Kitas erhöht.
2. Überbrückungsfinanzierung: Um für mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit bei den Trägen zu sorgen, führt die Landesregierung einen zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein. Sofern entsprechende Kostensteigerungen nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes festgestellt werden können, soll der Landesanteil dieser Kosten jährlich für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli ausgeglichen werden.
3. Investitionsmittel: Für den Ausbau von Kitas werden in den nächsten Jahren 1,5 Milliarden Euro Investitionsmittel bereitgestellt.
4. Sprachförderung: 50 Millionen Euro mehr investieren wir in die alltagsintegrierte Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung.
5. Ausbildung: 68 Millionen Euro mehr Geld fließen in bessere Ausbildungsbedingungen und mehr Ausbildungsplätze.
6. Kita-Helfer*innen: 37 Millionen Euro zusätzlich, damit jede Kita eine*n Kita-Helfer*in bekommt.
7. Kita-Formel: Das Land verpflichtet sich, bis zum Kitajahr 2030/2031 eine Kita-Formel auf den Weg zu bringen, die die bestehenden Kindpauschalen ablösen soll und zu einem kindbezogenen, faktorbasierten Finanzierungssystem ausgebaut wird. Hierzu finden bereits erste Gespräche mit den Stakeholdern statt.
Bürokratie & Co.
Um unnötige Zeit am Schreibtisch zu vermeiden, verschlanken wir bürokratische Prozesse. So haben alle Fachkräfte mehr Zeit mit den Kindern. Darüber hinaus ändern sich noch einige technische Dinge am Gesetz:
1. Bildungs- und Entwicklungsdokumentation: Wir vereinheitlichen die Bildungs- und Entwicklungsdokumentation, um Doppelstrukturen abzuschaffen.
2. Sprachstandserhebung: Mit dem Einführen einer App, mit der der Sprachstand der Kinder erhoben werden kann, vereinfachen wir die wichtige Arbeit der Erzieher*innen ganz konkret.
3. Kita-Helfer*innen-Programm: Mit der Beantragung über KiBiz.web fallen komplizierte Beantragungsprozesse weg.
4. Chancenkitas: Durch die Bündelung bisher getrennt geführter Förderprogramme verringern wir den Verwaltungsaufwand.
5. Elternbeteiligung: Die Quoren für die Wahlbeteiligung für die Gültigkeit der Wahl des Jugendamt Elternbeirates wird von 15 auf 10 Prozent gesenkt, um die Mitwirkung von Eltern weiterhin zu ermöglichen.
6. Anpassung von Dokumentationspflichten: Die Einrichtungen müssen nun nur noch dokumentieren, ob sie das Kern- und Randzeitenmodell einführen, nicht mehr in welchem Umfang dies geschieht.
7. Kinder mit Behinderung: Die erhöhten Mittel, die Einrichtungen für Kinder mit Behinderung erhalten, dürfen sowohl für Personalkosten als auch Sachkosten verwendet werden, wenn es dafür einen Bedarf gibt, der durch die Behinderung entsteht. Weiterhin gilt: Die erhöhte Kindpauschale muss für die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes mit Behinderung genutzt werden.
8. Personalverordnung: Wird die Personalverordnung geändert, müssen weiterhin die Träger der Freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen sowie der Kommunalen Spitzenverbände angehört werden, damit diese vorab prüfen können, ob Änderungen auch praktisch umsetzbar sind.
Nach vielen Jahren, in denen wir mit allen Beteiligten Gespräche geführt, diskutiert und verhandelt haben, können wir sagen, dass mit der Novellierung wichtige Veränderungen umgesetzt werden. Dennoch ist klar: Nach der KiBiz-Novellierung ist vor der nächsten KiBiz-Novellierung. Wir Grüne werden uns weiter dafür einsetzen, die Qualität der frühkindlichen Bildung zu stärken, Chancengerechtigkeit umzusetzen und Vereinbarkeit umfassend in den Blick zu nehmen.
