CDU und Grüne fordern klare Grenzen bei Daten- und Aktenanforderungen

Symbolbild Akten by wesleyphotography/unsplash

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss VI hat sich am (heutigen) Donnerstag konstituiert. Dazu erklären die Sprecher der Landtagsfraktionen im PUA VI, Bodo Löttgen (CDU) und Norwich Rüße (Grüne):

„Auch dieser Untersuchungsausschuss beruht auf einem verfassungsrechtlich garantierten Minderheitenrecht. Sein Auftrag muss aber den rechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehören hier in besonderer Weise der Schutz der Privatsphäre von Landesbediensteten und die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit Blick auf die Zulieferung von Kommunikationsdaten und Akten. Wir erwarten von der SPD eine ergänzende Klarstellung mit Blick auf Kommunikations- und Verbindungsdaten. Nach dem Urteil des VerfGH vom 30. Juni 2026 muss der Untersuchungsbezug präzisiert werden. Ebenso muss die Trennung von dienstlicher und privater Kommunikation am Inhalt festgemacht und ein stufenweises, grundrechtsschonendes Vollzugskonzept vorgegeben werden.

Beim Umfang möglicher Aktenzulieferungen besteht vor dem Hintergrund des selbst gewählten Untersuchungszeitraumes von rund neun Jahren einerseits und der absehbaren Dauer dieses Untersuchungsausschusses von rund neun Monaten andererseits Nachbesserungsbedarf.

In den vom Untersuchungsauftrag umfassten Ministerien und Behörden arbeiten rund 120.000 Beamtinnen, Beamte und Angestellte. Mit Blick auf die zugehörigen 120.000 Personalakten stellt sich uns die Frage, ob und inwieweit die SPD in der Lage sein wird, ihre Aktenanforderungen zu konkretisieren. Die pauschale Forderung nach der Lieferung großer Datenmengen, ohne den konkreten Bezug zu belegen (also eine sogenannte „Fishing Expedition“) ist unzulässig. Leider hat die SPD heute die Möglichkeit versäumt, auszuschließen, dass 120.000 Personalakten geliefert werden müssen.“

Weniger Bürokratie, mehr Verlä…