Verfassungsgerichtshof weist dritte Klage ab: Landesregierung erneut bestätigt

Menschen sitzen in einem Kreis. an Tischen. Es ist ein Bild aus einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss – Symbol für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse der Grünen im Landtag NRW

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute auch die dritte Klage von SPD und FDP gegen die Haushaltspolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt 2023 abgewiesen. Damit ist das letzte von drei Verfahren abgeschlossen. In allen Verfahren hat sich der Kurs der Landesregierung bestätigt. Im Mittelpunkt stand das Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Damit hatte das Land rund 2,27 Milliarden Euro bereitgestellt, um Nordrhein-Westfalen in einer historischen Ausnahmesituation handlungsfähig zu halten.

Dazu erklären Olaf Lehne und Simon Rock, haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und GRÜNEN:

„Die Krisenhilfe hat seinerzeit genau dort geholfen, wo die Krise konkret spürbar war: bei der Unterbringung geflüchteter Menschen, beim öffentlichen Nahverkehr, bei Hochschulen und Ersatzschulen, in Krankenhäusern, bei sozialer Infrastruktur, Energieeffizienz, Versorgungssicherheit, Notstromversorgung und Cybersicherheit. Wir haben geholfen, als Hilfe gebraucht wurde. Wir haben Kommunen, Einrichtungen, Familien und Betriebe nicht allein gelassen. Und wir haben dabei die Regeln der Landesverfassung eingehalten, das hat heute das höchste Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Besonders deutlich ist auch: Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hat diese schwierige Lage umsichtig, klar und standfest gesteuert. Nordrhein-Westfalen hat bewiesen, dass entschlossene Hilfe und solide Haushaltspolitik zusammengehören. Dieses Urteil beendet den Versuch, die notwendige und richtige Krisenhilfe nachträglich politisch schlechtzureden.“

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