Rüße: Landesregierung darf den Schutz unseres Trinkwassers nicht fahrlässig aufs Spiel setzen

Pressemitteilung

Portrait Norwich Rüße

Heute hat der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtags in einer Sachverständigenanhörung über den Vorschlag der Landesregierung beraten, die Funktionsprüfung für private Hausanschlüsse nur noch auf absolute Ausnahmen zu begrenzen. Dazu erklärt Norwich Rüße, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:
„Die Funktionsprüfung von Hausanschlussleitungen in Wasserschutzgebieten ist zum Schutz der Umwelt unverzichtbar. Undichte private Abwasserleitungen können das Grundwasser erheblich beeinträchtigen – Verunreinigungen wie Medikamentenrückstände oder andere unbehandelte Reststoffe können so direkt ins Erdreich gelangen. Beim Trinkwasserschutz darf es keine faulen Kompromisse geben. Die heutige Sachverständigenanhörung hat die bisher geltenden Regelungen für private Haushalte erneut als sinnvoll und angemessen bestätigt. Sowohl aus ökologischen Gründen, als auch aus Sicht der Wasserwirtschaft und des Verbraucherschutzes sowie aus Gründen der allgemeinen Gebührengerechtigkeit lehnen wir die Änderung der Verordnung strikt ab.
Umweltschützer, aber auch Vertreter der Wasserwirtschaft haben heute erneut angemahnt, dass durch die geplante Änderung der Verordnung zur Funktionsprüfung der vorsorgende Grundwasserschutz ausgerechnet in Wasserschutzgebieten faktisch abgeschafft wird. Damit setzt Schwarz-Gelb den Schutz unseres Trinkwassers fahrlässig aufs Spiel.
Zudem sorgt die Landesregierung mit schwammigen Formulierungen wie in „begründeten Verdachtsfällen“ und durch intransparente Regelungen für Verunsicherungen bei Hausbesitzern. Die Verbraucherzentrale NRW und selbst der Eigentümerverband Haus und Grund kritisieren, dass diese Unklarheiten in der Praxis zu Problemen führen werden.
Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Neuregelung den Behörden vor Ort die Umsetzung von Umwelt- und Wasserschutz deutlich erschwert und Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Am Ende können ausbleibende Überprüfungen und Reparaturen der privaten Abwasserleitungen dazu führen, dass Mängel künftig nicht mehr zeitnah beseitigt werden. Dies könnte eine Steigerung der Abwassergebühren für alle nach sich ziehen.“