Röls-Leitmann/ Dr. Untrieser: Wichtiger Baustein für klimaneutrale Energieversorgung

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag

Portrait Michael Röls

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am (heutigen) Freitag das Bürgerenergiegesetz verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Kommunen sowie Anwohnerinnen und Anwohner dadurch verpflichtend an den Erträgen aus neuen Windenergie-Projekten beteiligt werden. Dazu erklären die energiepolitischen Sprecher der Grünen- und CDU-Landtagsfraktion, Michael Röls-Leitmann und Dr. Christian Untrieser:

Michael Röls-Leitmann (Grüne): „NRW ist unter den Bundesländern auf dem ersten Platz bei den Genehmigungen für Windenergieanlagen. Das zeigt: Der Ausbau der Windenergie nimmt Fahrt auf. Mit dem Bürgerenergiegesetz werden Kommunen und Menschen vor Ort nun verbindlich finanziell von neuen Windenergieanlagen profitieren. Wir haben dabei bewusst viele Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen, damit Kommunen und Betreiber die unterschiedlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigen können. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur sicheren, bezahlbaren und klimaneutralen Energieversorgung.”

Dr. Christian Untrieser (CDU): „Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv darüber gesprochen, wie wir Bürgerinnen und Bürger beteiligen wollen. Das kann ein flexibler, ein günstiger Strompreis für die Bürgerinnen und Bürger sein. Das kann ein Darlehen sein, ein Sparbetrag für Bürgerinnen und Bürger. Das kann aber auch eine Beteiligung an einer Anlage oder mehreren Anlagen sein. Auch von den Sachverständigen gab es viel Lob für unseren Gesetzentwurf. Allerdings haben SPD und FDP in den vergangenen Tagen etwas zu hoch geschossen mit ihrer Kritik, das sei ein undemokratisches Verfahren gewesen. Wir haben uns an die Geschäftsordnung gehalten, der alle zu Beginn der Legislatur zugestimmt haben. Mit den Änderungen haben wir gute Vorschläge eingearbeitet, die das Gesetz noch besser machen.“