WhatsApp in der Landesverwaltung

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Stefan Engstfeld

Der Messenger-Dienst WhatsApp steht aufgrund mangelhafter Datenschutz- und Datensicherheitsstandards seit geraumer Zeit in der Kritik. Dennoch findet er immer wieder auch bei öffentlichen Stellen des Landes Verwendung. Andere Staaten verzichten inzwischen auf WhatsApp in der behördlichen Kommunikation, so will nach Frankreich nun auch die Schweiz in Sachen Messenger die behördliche Kommunikation weg von WhatsApp bekommen1. Dort entschied man sich alternativ für den – unter dem Aspekt der Datensicherheit deutlich vorzugswürdigen – Anbieter Threema.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.    Welche öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen derzeit zu jeweils welchen Zwecken den Messenger-Dienst WhatsApp?
2.    Welche öffentlichen Stellen nutzten in der Vergangenheit zu jeweils welchen Zwecken den Messenger-Dienst WhatsApp?
3.    Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz des Messenger-Dienstes WhatsApp in der Behördenkommunikation, insbesondere mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit?
4.    Betreibt die Landesregierung derzeit die Entwicklung eigener Messenger-Dienste für die Behördenkommunikation?
5.    Durch welche konkreten Maßnahmen werden die Beschäftigtenrechte bei der Nutzung von WhatsApp für die behördliche Kommunikation sichergestellt?

Matthi Bolte-Richter Stefan Engstfeld

1 https://netzpolitik.org/2019/schweizer-verwaltung-setzt-auf-threema-statt-whatsapp/