Unnötige Rodung: Wie viel Zeit bleibt dem Hambacher Wald?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster sieht laut seinem Beschluss vom 1. Dezember 2017 Klärungsbedarf bei der Frage, welche Bedeutung die existierenden Flächen des Hambacher Waldes für die Bechsteinfledermaus besitzt. Dies soll nun durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Die Rodungsarbeiten im verbleibenden Wald wurden daher zunächst eingestellt und können frühestens am 1.Oktober 2018 wieder aufgenommen werden. Durch die Einstellung der Rodungsarbeiten muss das bergbautreibende Unternehmen RWE Power keine Einschnitte in der Kohleförderung befürchten, da es ausreichend Flächen für den Abbau – auch im Tagebau Hambach – bereits zur Verfügung hat.
In ihrer Antwort (Drs. 17/1827) auf die Kleine Anfrage „Welche Folgen hat Ankündigung von Minister Pinkwart, die Rodungssession 2017 – 2018 im Hambacher Forst ausfallen zu lassen“ (Drs. 17/1591) führt die Landesregierung aus, dass der eigentliche Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach von 2015 – 2017 Gültigkeit hatte. Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat den Betriebsplan auf Antrag des Unternehmens befristet verlängert.
In der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der oben genannten Kleinen Anfrage heißt es zudem: „Durch die Zulassung ist die Fortführung der Kohlegewinnung auch nach dem 31.12.2017 gesichert und damit die wichtige Versorgung der Braunkohlenkraftwerke in den nächsten Monaten gesichert.“ Weiter führt die Landesregierung in ihrer Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage aus: „Die genannten Maßnahmen finden stets im direkten Vorfeld des Tagebaus statt und nur in dem Maße, wie es für den Abbaufortschritt erforderlich ist. So erfolgen die Rodungen, die grundsätzlich nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden dürfen, im Regelfall bereits zwei Jahre vor dem Schaufelradbaggereinsatz.“ Nach Berechnungen des BUND NRW könnte die Braunkohlenförderung im Tagebau Hambach noch vier bis sechs Jahre weitergeführt werden, ohne dass es zu Rodungen im Hambacher Wald kommen müsste. Dieser Zeitraum wäre ausreichend lang, um ein fundiertes, unabhängiges Gutachten über die Schutzwürdigkeit der verbliebenen Waldgebiete zu erstellen. Bis zum Start der nächsten Rodungssaison sind es hingegen nur noch etwa sechs Monate. Ein in dieser Eile erstelltes Gutachten wäre vor Gericht angreifbar und wäre somit nicht in der Lage zu einer langfristigen Lösung des Rechtstreits beizutragen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich der Landesregierung folgende Fragen:

  1. Wie viel Braunkohle wird aktuell pro Jahr für den Betrieb der noch laufenden Kraftwerke im Rheinischen Revier unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten benötigt? (Bitte die Jahre 2015, 2016, 2017 sowie eine Prognose für die Jahre 2018 bis 2025 (unter der Annahme, dass die Blöcke in der Sicherheitsbereitschaft nach §13g EnWG weiterhin nicht eingesetzt werden) angeben.)
  2. Welche Mengen an Kohle wurden bzw. werden pro Jahr und Tagebau im Rheinischen Revier gewonnen? (Bitte nach Tagebau für die Jahre 2015, 2016, 2017 sowie als Prognose für 2018 bis 2025 getrennt auflisten.)
  3. Welche Fläche (in ha) wird bei der aktuellen Abbaumenge pro Jahr in Anspruch genommen? (Bitte nach Tagebauen getrennt für die Jahre 2015, 2016, 2017 sowie als Prognose für 2018 bis 2025 auflisten.)
  4. Welche Fläche (in ha) mit welchem Abstand (in m) zur aktuellen Abbaukante des Tagebaus Hambach besteht zwischen der Tagebauabbaukante und der noch nicht gerodeten Waldfläche des Hambacher Waldes?
  5. Wofür muss wieviel Fläche (in ha) mit welchem Abstand (in m) zur aktuellen Abbaukante des Tagebaus Hambach technisch gesehen frei geräumt werden, um den Tagebaubetrieb sicherzustellen?