Islamfeindliche Straftaten im Jahr 2020

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Antimuslimische Ressentiments werden heute insbesondere von Akteuren der Neuen Rechten verbreitet. Mit den verschwörungsideologischen Narrativen des „Großen Austauschs“ und dem völkisch-rassistischen Konzept des „Ethnopluralismus“ werden Musliminnen und Muslime nicht nur gesellschaftlich ausgegrenzt, sondern pauschal als Gefahr dargestellt. Die rechtsterroristischen Taten der letzten Jahre beziehen sich vielfach auf solche Verschwörungserzählungen.
Seit Beginn der 2000er Jahre versuchten rechtspopulistische Kräfte Ressentiments gegen Musliminnen und Muslime zu nutzen, um eine Anschlussfähigkeit zu bürgerlichen Milieus zu erreichen. Wie diverse repräsentative wissenschaftliche Studien seit vielen Jahren zeigen, sind vorurteilsbehaftete Haltungen gegenüber Musliminnen und Muslimen in unserer Gesellschaft sehr weit verbreitet.
Im Jahr 2019 wurden 174 islamfeindliche Straftaten registriert. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Jahr 2018 mit 156 Straftaten. Im Halbjahresvergleich der Jahre 2019 und 2020 zeigt sich dieser Anstieg von 42 auf 78 Fälle noch deutlicher. Die meisten islamfeindlichen Straftaten wurden der PMK Rechts zugeordnet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund wurden im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflisten.)
2. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten?
3. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2020 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter und Geschlecht auflisten.)
4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2020 wegen islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis eingeleitet?
5. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2020 zur Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)