Arbeits- und Fachkräfteoffensive – Herausforderungen der Energiewende mit den Po­tenzialen des handwerklichen und des industriellen Mittelstands begegnen

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Marc Zimmermann

I. Ausgangslage

Die Klimakrise und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine haben das Land Nordrhein-Westfalen vor neue Herausforderungen gestellt. Sie haben aufgezeigt, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien höchste Priorität haben muss und nicht aufgeschoben werden kann. Denn zum einen ist der Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität in Nordrhein-Westfa­len wichtig, um das 1,5 Grad Ziel der Klimarahmenkonvention zu erreichen. Zum anderen brauchen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien, um Abhängigkeiten in der Energiever­sorgung zu vermeiden und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit unseres Bundeslandes zu leisten.

Um diesen Transformationsprozess umzusetzen und zu gestalten, braucht es Expertise, Res­sourcen und Innovation. Genauer gesagt: Es braucht den handwerklichen sowie den industri­ellen Mittelstand. Arbeits- und Fachkräfte gestalten die Energie- und Wärmewende, in dem sie beispielsweise Pelletheizungen und Solaranlagen installieren oder neue Wege der Energieef­fizienz im Gebäudemanagement aufzeigen.

Das Handwerk hat Tradition in Nordrhein-Westfalen und ist tief in den Regionen und der Ge­sellschaft des Landes verwurzelt. Handwerkerinnen und Handwerker sind durch ihr Know-how nicht nur Dienstleisterinnen und Dienstleister, sondern bringen durch ihre Innovationskraft den Wirtschaftsstandort sowie das Land Nordrhein-Westfalen nach vorne.

Bei der Arbeits- und Fachkräftesicherung spielt das Handwerk als wesentlicher Teil des Mit­telstandes und als Rückgrat der nordrhein-westfälischen Wirtschaft eine ganz entscheidende Rolle. Er stellt einen Großteil der Arbeits- und Ausbildungsplätze und sichert damit Wohlstand. Zum Gelingen der Arbeits- und Fachkräfteoffensive gehört es auch, optimale Rahmenbedin­gungen sowie Planungssicherheit für Betriebe zu schaffen und die Betriebe von übermäßigen Bürokratieanforderungen zu entlasten.

Handwerk und industrieller Mittelstand schaffen, indem Sie innovative Produkte und Dienst­leistungen bereitstellen, die Voraussetzungen, um die Transformation zur Klimaneutralität überhaupt bewältigen zu können. Technische Innovationen, die von Expertinnen und Experten in den Unternehmen unseres Landes entwickelt und produziert wurden, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass es zu einem Rückgang der CO2-Emissionen gekommen ist.

Doch der handwerkliche und industrielle Mittelstand, insbesondere Kleinst- und kleine Be­triebe, stehen vor großen Herausforderungen: Vielerorts haben die Betriebe zunehmende Schwierigkeiten, ihre Personalbedarfe zu decken. Dazu kommt ein beharrlicher Anstieg der Stellenüberhangquote und eine zunehmende Schwierigkeit bei der Anwerbung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Betriebe. Der demografische Wandel droht diese Effekte noch zu verstärken. Dies gilt besonders für Berufe, die bei der Bewältigung der Klimakrise eine wichtige Rolle spielen.

Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN geht diese Herausforderungen an und hat zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehrere Initiativen für eine Arbeits- und Fachkräftesicherung einge­bracht. Hiermit sollen Potenziale aktiviert, sowie die Voraussetzungen für eine nachhaltige Perspektive und den beruflichen Erfolg von jungen Menschen geschaffen werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung eine Fachkräfteoffensive angestoßen, mit der bereits die Fi­nanzierung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk gestärkt sowie ein Meisterbonus von 2.500 EUR für Absolventen von Meisterprüfungen eingeführt wird. Zu­dem erarbeitet die Landesregierung im Rahmen einer kohärenten und fachübergreifenden Fachkräftestrategie weitere Mechanismen, um Fach- und Arbeitskräfte zu sichern. Die Ergeb­nisse sollen in der ersten Hälfte des Jahres vorgestellt werden.

Es gilt, die Herausforderungen des Fachkräftemangels und der Energiewende zusammenzu-denken. Die für die Energie- und Wärmewende notwendige Transformation und Innovation ist nur mit einem stark aufgestellten Mittelstand, insbesondere dem mit Expertinnen und Experten aus handwerklichen und industriellen Mittelstand, möglich. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Chance für den handwerklichen und den industriellen Mittelstand, neue Be­rufsangebote und Karrierewege zu etablieren.

Im Hinblick auf den Arbeits- und Fachkräftemangel bedeutet dies, dass auch Potenziale zur Anwerbung und Integration von Arbeits- und Fachkräften besser genutzt werden müssen. Hierzu muss das Land bestehende Beratungsangebote ausbauen und weiterhin für die Ak­zeptanz ausländischer Arbeits- und Fachkräfte werben. Hier ist auch der Bund gefordert, wo­bei die Fachkräftestrategie der Bunddesregierung sowie die Arbeiten an einer Weiterentwick­lung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ein Schritt in die richtige Richtung ist. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) brauchen bei der Anwerbung und Anstellung auslän­discher Arbeits- und Fachkräfte angesichts komplexer gesetzlicher Vorgaben Verfahrenssi­cherheit sowie die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren. Es gilt, weiter auf schnelle Bearbeitungszeiten in den deutschen Auslandsvertretungen, bei den Anerkennungsstellen von Bildungs- und Berufsabschlüssen und bei den nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden hinzuwirken. Eine wichtige Rolle kommt dabei der „Zentralstelle Fachkräf­teeinwanderung Nordrhein-Westfalen“ (ZFE), die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützt, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzun­gen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen. Darüber hinaus ist es unabdingbar, die Sprach­förderung bedarfsgerecht auszubauen, um ausländische Arbeits- und Fachkräfte fit für den Firmenalltag zu machen. Auch die Potenziale der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit müssen in den Blick genommen und Programme wie „MobiPro EU“ intensiviert werden.

Betrieben muss es zudem erleichtert werden, Ausbildungsverträge mit geduldeten Personen abzuschließen und anknüpfende Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen. Hierbei stellt die sogenannte 3+2-Regelung des Aufenthaltsgesetzes ein wichtiges Instrument dar. Sie ermög­licht einer geduldeten Person, einen gesicherten Aufenthaltsstatus für die Zeit einer Ausbil­dung (meist 3 Jahre) und dann für zunächst weitere 2 Jahre zu erhalten, um im gelernten Beruf tätig zu sein. Ziel muss es sein, diesen beruflich qualifizierten und integrierten Geduldeten eine dauerhafte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen.

Die Energie- und Wärmewende erfordern zudem, technische sowie Berufe, die bei der Bewäl­tigung der Klimakrise eine wichtige Rolle spielen, stärker zu fördern, indem die Qualität und Attraktivität der Ausbildung gestärkt, die Kooperation der verschiedenen Lernorte intensiviert und die digitale und energetische Ausstattung der Bildungseinrichtungen vorangetrieben wird. Dadurch wird auch die gesellschaftliche Wichtigkeit dokumentiert und kann öffentlichkeitswirksam beworben werden. Zudem gilt es, die Ausbildungsordnungen in den etablierten Prozessen gemeinsam mit den Berufsfachverbänden, den Sozialpartnern und den Kammern auf den veränderten Bedarf hin anzupassen. In diesem Zusammenhang sind beste­hende Berufsbilder der dualen Ausbildung hinsichtlich der Bedürfnisse der Energie- und Kli­mawende gemeinsam mit den Stakeholdern zu prüfen und sich für daraus folgende rechtliche Anpassungen auf Bundesebene einzusetzen. Mehr kurzfristige Flexibilität in der dualen Aus­bildung und die Anpassung an die veränderten Bedarfe lassen sich über die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung erreichen. Gleichzeitig können themenbezogene berufliche Orientie­rung und Berufsvorbereitung wichtige Bausteine zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräf­ten sein.

Es gibt in Nordrhein-Westfalen eine große Anzahl potenzieller Fachkräfte. Sie müssen jedoch mobilisiert werden. Schlüssel dafür sind u. a. Qualifikation und Weiterbildung. In einer sich wandelnden Arbeitswelt mit vielfältigen neuen Bedarfen und Herausforderungen gilt es, die Erwerbstätigen und Erwerbsfähigen zu unterstützen, ihre Kompetenzen zu erhalten und wei­terzuentwickeln. Insbesondere in den technischen, sowie Berufe, die bei der Bewältigung der Klimakrise eine wichtige Rolle spielen ist das angezeigt, um Fachkräfteengpässe schnell schließen zu können. Teilausbildungen, Teilzeitausbildungen und modulare Qualifizierung können dies unterstützen, wobei darauf zu achten ist, dass Qualitätsstandards zu gewährleis­ten sind.

Im Hinblick auf die großen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität, ist die Ver­netzung unterschiedlicher Gewerke bereits während der Ausbildung von entscheidender Be­deutung. Hier können gezielte Weiterbildungsangebote die duale Ausbildung mit nachhaltigen Arbeitsmethoden und Verfahrenstechniken sinnvoll ergänzen. Vor allem in den Bereichen Um­welt- und Klimaschutz, die einem steten Wandel unterliegen, ist es oftmals zwingend erforder­lich, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich fortbilden. Dies kann durch zu­sätzliche Schulungen und Seminare erfolgen, die von zertifizierten Lehrkräften aus den ver­schiedenen Branchen durchgeführt werden.

Um den Strukturwandel zu gestalten sowie unseren Wohlstand und unsere Sozialsysteme durch qualifizierte Fachkräfte zu sichern, müssen alle Arbeitspotenziale wirksamer gehoben werden. Der Anteil von Frauen im handwerklichen und industriellen Mittelstand ist immer noch sehr gering. Die Berufswahl junger Menschen wird noch zu oft durch Faktoren wie Geschlech­terrollen beeinflusst. Dabei ist klar: Frauen können Handwerk. Wir wollen diese Potenziale heben. Der Berufswunsch junger Frauen sollte sich vornehmlich nach ihren Talenten, Fähig­keiten und Interessen richten. Dafür braucht es mehr Gelegenheiten für Mädchen und ihre Eltern, sich frühzeitig mit den vielfältigen Berufsbildern im handwerklichen und gewerblichen Bereich vertraut zu machen. Frauen im handwerklichen und industriellen Mittelstand sind sichtbare und wichtige Vorbilder, und viele Betriebe sind längst auf dem Weg, Frauen und Mädchen zu fördern. Wir wollen, dass Kindern und Jugendliche möglichst früh für sie vermeint­lich untypische Berufsfelder kennenlernen.

Selbstständige Unternehmerinnen brauchen zudem die Möglichkeit, in Mutterschutz gehen zu können ohne zu riskieren, ihren Betrieb die Arbeitsplätze und ihre Selbstständigkeit zu gefähr­den. Darüber hinaus bedarf es einer Förderung von Unternehmerinnen und Mitarbeiterinnen sowie einer hinreichenden Anpassung des Sprachgebrauchs – Etwa in Form einer Überarbei­tung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Das schafft mehr Attraktivität von

Ausbildungsunternehmen und steigert den Anreiz für junge Frauen, einen gewerblich-techni­schen Beruf zu erlernen.

Ein weiterer wichtiger Teil der Fachkräftesicherung ist die frühzeitige Heranführung von Schü­lerinnen und Schülern an die Berufe der dualen Ausbildung. Wir wollen die guten bestehenden Ansätze stärken.

Ebenfalls müssen Weiterbildungsaufstiege durch berufsbegleitende Studiengänge ausgebaut und gefördert werden. Berufsbegleitende ingenieurstechnischen Studiengänge bereiten hoch-qualifizierte Fach- und Führungskräfte auf die Herausforderungen von morgen vor und sorgen dafür, dass sich Gesellen zukünftig nicht mehr zwischen einem Studium oder dem Meister entscheiden müssen.

Um die Betriebe im handwerklichen und industriellen Mittelstand zu stärken, wird die Zukunfts­koalition von CDU und GRÜNEN die Rahmenbedingungen zur Fachkräftesicherung noch wei­ter verbessern. Dies gilt insbesondere für Berufe, die besonders wichtig für die Transformation hin zur Klimaneutralität sind. Damit leisten wir einen Beitrag zur Bewältigung der Klima- und Energiewende und in das Ziel, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Wirtschaftsre­gion Europas zu machen.

II. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, aus vorhandenen Mitteln

  • die Förderung und Bewerbung von dualen Ausbildungsgängen, insbesondere von sol­chen mit Bezug zur Wärme- und Energiewende weiterhin konsequent voranzubringen und bedarfsgerecht zu intensivieren. Darunter fällt der Ausbau von Weiterbildungsmög­lichkeiten und die Initiierung von Kampagnen zur Stärkung der Anerkennung in der Ge­sellschaft,
  • für eine echte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu sorgen und entsprechende gesetzliche Ansätze zu prüfen,
  • die Absicherung von Fachklassen im Handwerk durch die Anpassung der Mindestgrö­ßen von Fachklassen in Handwerks- und Industrieberufen, auch bei der Einführung neuer Berufsbilder bspw. im Bereich der Digitalisierung aber auch der klimarelevanten Gewerke, zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist die Bereitstellung von Wohnheim-plätzen zu unterstützen,
  • bestehende Berufsbilder der dualen Ausbildung hinsichtlich der Bedürfnisse der Ener­gie- und Klimawende vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen gemeinsam mit den Kammern zu prüfen und sich für die erforderlichen rechtlichen Anpassungen einzu­setzen.
  • gemeinsam mit den Berufsfachverbänden, Sozialpartnern und Kammern die Ausbil­dungsordnungen zu prüfen und auf die veränderten Bedarfe anzupassen sowie kurzfris­tiger darauf durch Anpassungen in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung zu rea­gieren sowie Qualifizierung und Weiterbildung zu intensivieren. Dazu zählt die praxis­taugliche Stärkung der modularen Ausbildung, eine bessere regionale und überregionale Koordinierung in Abstimmung mit der Wirtschaft und eine verstärkte Anstrengung zur Lehrkräftesicherung,
  • dafür zu werben, dass berufsbegleitende Studiengänge so ausgestaltet werden, dass Betriebsinhaber und Betriebsnachfolger das während der Ausbildung erworbene Wissen vertiefen und neue Fachkenntnisse über die Grenzen der eigenen Gewerke hinweg er­langen können,
  • die Überbetrieblichen Lehrwerkstätten (ÜBL) bei den gewerkeübergreifenden Lehrange­boten aktiv zu unterstützen,
  • die Prüfung einer Ausweitung von Seiten- und Quereinstiegsmöglichkeiten in Hand­werksberufe und die Qualifizierung und Gleichstellung älterer Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern als Ausbilderinnen und Ausbilder in der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) durchzuführen sowie Teilzeitausbildungen und modulare Qualifizierung zu ermöglichen und dabei bestehende Qualitätsstandards zu gewährleis­ten,
  • zu prüfen, wie der Seiteneinstieg für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister als gleichwertige Lehrkraft an Berufskollegs erleichtert werden kann,
  • zu prüfen, wie Zukunftsmodelle der kooperativen, integrierten oder verzahnten Berufs­bildung als Kooperationen von Lernorten der beruflichen und/oder akademischen Bil­dung z. B. als Zukunftscampus Berufliche Bildung vorangerbracht werden können,
  • die Modernisierung überbetrieblicher Ausbildungszentren zu unterstützen.
  • die Umsetzung der Klimaausbildung sowie der themenbezogenen beruflichen Orientie­rung und Berufsvorbereitung an allen Ausbildungsorten zu prüfen,
  • Betriebe, Fachverbände und Kammern dabei zu unterstützen, die Potenziale zum Mat-ching von Ausbildungsinteressierten und Betrieben, in dem erfolgreiche Unterstützungs­angebote für Betriebe und Jugendliche bedarfsorientiert und passgenau weiter zu ent­wickeln. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Integration Ausbildungsinteressier­ter in Berufliche Ausbildung und die Absolvierung freiwilliger Praktika im Rahmen der beruflichen Orientierung und der Ausbildungsvorbereitung sowie ausländische Berufs-und Bildungsabschlüsse schneller und unkomplizierter anzuerkennen,
  • bürokratischen Entlastungen von KMU zu prüfen und umzusetzen,
  • Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung bei Maßnahmen zur Umsetzung der Transformation zur Klimaneutralität, vom Großprojekt bis hin zur Solaranlage zu prüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung einer kleinen Bauvorlagenberechtigung für ver­schiedene Gewerke des Handwerks.
  • Maßnahmen zur Erleichterung von Gründungen mit kleiner Betriebsstruktur zu prüfen und die Meistergründungsprämie attraktiver auszugestalten,
  • Frauen im handwerklichen und industriellen Mittelstand zu stärken und einer Benach­teiligung aktiv entgegenzuwirken Dazu zählen das Einsetzen für Maßnahmen zur Siche­rung der Selbständigkeit während der Schwangerschaft und im Mutterschutz, die weitere Unterstützung der Kompetenzzentren Frau und Beruf, um Betrieben flexiblere Arbeits­zeitmodelle nahe zu bringen, und der Ausbau von früher beruflicher Orientierung und Praxisbezug sowie Berufswahlorientierungsmaßnahmen mit Praxisbezug wie den Girls‘ and Boys‘ Academies, um junge Frauen zu ermutigen, ihren Talenten, Fähigkeiten und Interessen zu folgen,
  • Maßnahmen zur Förderung gendersensibler Berufswahlorientierung, wie beispielsweise die Überarbeitung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO),
  • dafür zu werben, dass stärker an Betriebe angepasste berufsbegleitende Sprach- und Qualifikationskurse für Menschen mit Einwanderungsgeschichte angeboten werden, um sicherzustellen, dass die Ansprache von Frauen sowie Menschen mit Zuwanderungsge­schichte erfolgreich ist,
  • Betriebe zu unterstützen, Menschen mit Behinderung einzustellen und deren individuel­len Fähigkeiten und Potenziale zu nutzen und im Rahmen des sogenannten „Job Car-ving“, einzelne Tätigkeiten zu identifizieren, die Menschen mit Behinderungen oder (Langzeit-) Arbeitslose ausüben können, die zur Schaffung von Qualifizierungsmerkma­len für diese Tätigkeiten sowie zur Entlastung der Angestellten führen,
  • Betriebe, insbesondere durch niedrigschwellige Beratungsangebote, bei der Anwerbung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte, bei der Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften in Engpassberufen und strategischen Zukunftsfeldern sowie beim Aufbau von Koopera­tionen mit Partnerländern zu unterstützten,
  • sich für schnellere Visaverfahren an den deutschen Auslandsvertretungen und schnel­lere Bearbeitung in den nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden einzusetzen,
  • zu prüfen, wie die ZFE weiterentwickelt werden kann, um den Anforderungen des Bun­desgesetzgebungsverfahrens zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ge­recht zu werden.
  • Berufsanerkennung von zugewanderten Fachkräften, aber auch von Geflüchteten und Zugewanderten, die bereits in Nordrhein-Westfalen leben zu vereinfachen, zu beschleu­nigen und zu entbürokratisieren. Beruflich qualifizierte und integrierte geduldete Perso­nen, die bereits eine Ausbildung in einem Betrieb absolvieren oder dort beschäftigt sind, soll eine dauerhafte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ermöglicht werden.