Die Regierung Laschet muss endlich ein Moratorium gegen die weitere Zerstörung von Heimat und Natur im Rheinischen Revier erlassen. Da es laufende Gerichtsverfahren gibt, sollte dieses gelten bis es eine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
Die Anfang Juli dieses Jahres im Bund beschlossenen Gesetze zum Kohleausstieg und zur Unterstützung des Strukturwandels in den besonders betroffenen Regionen erfordern eine Anpassung von planerischen Festlegungen auf allen Ebenen von einer Leitentscheidung über Braunkohlepläne bis zu genehmigten Betriebsplänen.
Gleichzeitig muss verhindert werden, dass RWE Tatsachen schafft, die gegen später beschlossene Planungen oder Genehmigungen stehen.
Wir haben bereits seit 2018 die schwarz-gelbe Landesregierung mehrfach aufgefordert, eine neue Leitentscheidung vorzubereiten und die ungebremste Zerstörung von Heimat, Natur und Infrastruktur durch RWE zu stoppen.
Als direkte Konsequenz des Nichtstuns der Landesregierung ist in der Zwischenzeit ein Großteil des Ortes Merzenich-Morschenich durch RWE zerstört worden. Obwohl früh klar war, dass dieser Ort bei einem Erhalt des Hambacher Waldes vom Tagebau verschont bleiben wird. Ein weiteres Beispiel ist der Rückbau der L277, der aktuell von intensiven Protesten begleitet stattfindet, schließlich ist es angesichts noch anstehender Gerichtsverfahren mehr als fraglich, ob der Tagebau noch jemals diese Linie überschreiten wird. Diese Beispiele zeigen, dass endlich ein Moratorium gegen die weitere Zerstörung im Rheinischen Revier von Schwarz-Gelb erlassen werden muss – bis die Zulässigkeit höchstrichterlich festgestellt wurde.
Eine neue Leitentscheidung darf sich nicht nur am Kohleausstiegsgesetz orientieren, sondern auch an den verbindlich beschlossenen klimapolitischen Zielsetzungen.
Die Regierung Laschet hat dafür gesorgt, dass die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II im Kohleausstiegsgesetz festgestellt wurde und verweigert mit Verweis darauf eine notwendige, eigene Überprüfung. Wir fordern dazu ein unabhängiges Gutachten. Auf Basis bisher veröffentlichter Studien sind wir davon überzeugt, dass ein Erhalt aller noch zur Zerstörung vorgesehen Ortschaften möglich wäre. Es ist an der Landesregierung, dafür die politischen Entscheidungen zu treffen und planerischen Grundlagen zu schaffen.
Nicht zuletzt muss eine neue Leitentscheidung bestehende Ökosysteme besonders schützen und eine Vernetzung ermöglichen. Dazu gehört auch, den Hambacher Wald in öffentlichen Besitz zu überführen.