Spätfolgen des Braunkohletagebaus im Rheinischen Revier

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Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
die GRÜNE Landtagsfraktion hat bei dem unabhängigen Geologen Dr. habil. Ralf E. Krupp aus Burgdorf ein Gutachten zu den Spätfolgen des Braunkohle-Abbaus im Rheinischen Revier in Auftrag gegeben. Die Studie „Auswirkungen der Grundwasserhaltung im Rheinischen Braunkohlenrevier auf die Topographie und die Grundwasserstände, sowie daraus resultierende Konsequenzen für Bebauung, landwirtschaftliche Flächen, Infrastruktur und Umwelt“ liegt inzwischen vor und gibt einen hervorragenden Überblick über die zu erwartenden Ewigkeitslasten des Braunkohleabbaus im Rheinischen Revier.
Die Ergebnisse und die daraus folgenden Positionen der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW möchte ich in diesem Newsletter kurz vorstellen. Weitere Nachfragen beantworte ich gern auch im persönlichen Gespräch vor Ort.
Viele neue Erkenntnisse zum Thema wünscht
Gudrun Zentis

Erkenntnisse aus dem Krupp-Gutachten über die langfristigen Folgen der Grundwasserhaltung im Rheinischen Braunkohlerevier

Warum wurde diese Studie in Auftrag gegeben?

Im Rheinischen Revier wird seit mehr als 100 Jahren Braunkohle gewonnen. Heute wird Braunkohle aus den Großtagebauen Inden, Hambach und Garzweiler gefördert. Der Tagebau Hambach soll bis zum Jahr 2030 eine Tiefe von rund 465 Metern – das entspricht etwa drei Mal der Höhe des Kölner Doms – erreichen. Damit die Tagebaue nicht voll Wasser laufen, muss im Rheinischen Braunkohlerevier das Grundwasser großflächig abgepumpt („gesümpft“) werden.
Nach dem Auslaufen des Braunkohle-Abbaus in den letzten drei Großtagebauen, längstens bis 2045, verbleiben drei große Restlöcher. Nach dem jetzigen Stand der Annahmen wird es Jahrzehnte bis ins nächste Jahrhundert dauern, bis die Restlöcher mit Wasser gefüllt sind und das Grundwasser in den bisher gesümpften Bereichen wieder angestiegen ist. Die drei Restseen, die dann entstehen werden, wären die drei größten Seen NRWs – größer als jedes andere Gewässer in unserem Land. Der stabile (sogenannte „stationäre“) Endzustand des Grundwassers außerhalb der Restseen wird sich erst nach dem Jahr 2100 einstellen. Damit erstrecken sich Großtagebaue über Planungszeiträume von weit mehr als 150 Jahren.
Bei der Braunkohle-Gewinnung wurde sich bisher vorrangig auf die Kohleförderung und die damit direkt verbundenen aktuellen Probleme (Umsiedlung der Bevölkerung, Beherrschung der technischen Probleme der Kohleförderung, Landschaftszerstörung durch den Tagebau usw.) konzentriert. Die möglichen langfristigen Bergschäden sowie die Ewigkeitslasten nach Beendigung des Bergbaus und dem folgenden Wiederanstieg des Grundwassers wurden bisher zu wenig oder gar nicht betrachtet.
Nach Beendigung des Steinkohlebergbaus entstehen Ewigkeitslasten vor allem für die dauerhafte Wasserhaltung zur Vermeidung von Bergschäden und Überflutungen durch den Wiederanstieg des Grundwassers.
Während bei der Steinkohle die Ermittlung der Ewigkeitslasten und die Kostenträgerschaft durch die RAG-Stiftung erfolgt, gibt es bei der Braunkohle bisher die Annahme, dass keine Ewigkeitslasten anfallen werden bzw. dass die Ewigkeitslasten dort, wo sie dann doch anfallen, von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern oder der Allgemeinheit zu tragen sind. Der Bergbautreibende und der Erftverband sprechen bisher über einen gesellschaftlichen Konsens der Folgeschäden, der anscheinend nirgendwo verschriftlich ist.
Bei der Erstellung des Gutachtens und durch unser Bemühen, eine verlässliche, belastbare Datengrundlage für fundierte Aussagen zu gewinnen, kam heraus, dass den staatlichen Stellen eigentlich notwendige detaillierte Informationen zum Wiederanstieg des Grundwassers nach Beendigung des Bergbaus im Rheinischen Revier entweder gar nicht vorliegen oder vom bergbautreibenden Unternehmen überlassen wurden mit der Maßgabe, diese nicht an Dritte weiter zu geben.
Es gibt in der Braunkohle hinsichtlich der Fragen zu Bergsenkungen, Wiederanstieg des Grundwassers und daraus folgenden Problemen eine nicht zu akzeptierende Abhängigkeit staatlicher Stellen von Informationen des Bergbautreibenden. Wir werden da nicht locker lassen und alle Möglichkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz, notfalls auch gerichtlich, ausschöpfen. Der Bergbautreibende hat natürlich auch die Möglichkeit, Daten und Fakten, die wir im bisherigen Arbeitsablauf bereits erfragt haben, uns endlich zur Verfügung zu stellen.
Im Falle der Steinkohleförderung war ein qualifiziertes Gutachten der Beratungsgesellschaft KPMG Grundlage für die Festlegungen, welche Ewigkeitslasten in welcher zu erwartenden Höhe anfallen und dann von der RAG-Stiftung zu tragen sind. Der gleiche Prozess ist aus unserer Sicht auch für die Braunkohle unerlässlich. Andernfalls bleiben sowohl Art und Höhe der Ewigkeitslasten in der Braunkohle, als auch die Kostenträgerschaft ungeklärt. Der Bergbautreibende entzieht sich dadurch seiner Verantwortung. Ohne diese Klärung sind die Ewigkeitslasten am Ende allein von der öffentlichen Hand oder betroffenen Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise im Umlageverfahren über den Erftverband zu tragen.

Ewige Wasserhaltung im Bereich der Erftaue notwendig

Anders als es bisher der Öffentlichkeit bewusst ist oder dargestellt wurde, werden durch den Braunkohle-Abbau Ewigkeitslasten entstehen. Durch die Entnahme von Grundwasser für den Bergbau (Sümpfungsmaßnahmen) kommt es zu großflächigen Absenkungen der Erdoberfläche.
In der Erftaue (Tagebau Hambach) muss auf ewig gepumpt werden. Die durch den Braunkohle-Bergbau verursachten, sümpfungsbedingten Bodensenkungen werden nach Flutung der Tagebau-Restlöcher in einigen Bereichen permanente Wasserhaltungsmaßnahmen (nach Angaben von RWE etwa 100 Millionen Kubikmeter pro Jahr) erforderlich machen, um Vernässungen an der Oberfläche oder im oberflächennahen Bereich zu verhindern und Bauwerke und Infrastruktur zu schützen, da sich der Zustand vor Beginn des Bergbaus etwa im Jahr 1955 nicht wieder einstellt.
Das heutige, durch Messungen nachgewiesene Senkungsmaximum von circa 4,60 Metern seit 1955 bei Elsdorf ist nur als Zwischenstadium anzusehen und wird sich bis Ende der Sümpfungsmaßnahmen weiter in Richtung Heppendorf verlagern und vermutlich rund sieben Meter erreichen.
Die Übernahme dieser Kosten der ewigen Wasserhaltung durch den Bergbau ist bisher nicht vorgesehen. Angeblich hat es einen – allerdings nirgendwo vertraglich fixierten oder beschlossenen – sogenannten „Gesellschaftlichen Konsens“ gegeben, dass die Allgemeinheit diese Kosten über Umlagen des Erftverbandes zu tragen hat, während der verursachende Bergbau – anders als in der Steinkohle – von Kosten freigestellt wird.
Prof. Dr. Ing. Christian Forkel (RWE-RWTH Aachen, ISSN 1430-0176 H45 Dresden S. 137-150) dazu: „Würde man diese Entscheidung heute umkehren wollen und das Grundwasser auf seinen natürlichen Stand ansteigen lassen, stünde die mittlerweile erstellte Bebauung mit ihren Kellern sowie auch diverse infrastrukturelle Einrichtungen (u.a. die Autobahn A61) langfristig mehrere Meter unter Wasser.“
Außerhalb des Absenkungsmaximums in der Erft-Scholle kann von weitreichenden, aber geringeren Bodensenkungen (in der Regel < 1 m) ausgegangen werden. Da die „gesamte Landschaft“ einschließlich der Vorfluter absinkt, werden sich dort nach dem Grundwasserwiederanstieg die Grundwasserflurabstände in etwa den vorbergbaulichen Verhältnissen annähern.

Prüfung des hydraulischen Druckausgleichs zwischen den Tagebauseen

In der Nachbetriebszeit sollen die Tagebau-Restlöcher und die entleerten Grundwasserleiter durch Überleitungen von Flusswasser aus Rhein und Rur geflutet werden. Dabei sind folgende unterschiedliche Pegelhöhen vom heute schon vorhandenen Restlochsee „Blausteinsee“ des ehemaligen Tagebaus Zukunft-West (+129 m NHN) über den Inde-See (+92 m NHN) und Hambach-See (+65 m NHN) bzw. Garzweiler-See (+65 m NHN) bis hin zur abgesenkten Erft (kleiner +60 m NHN) geplant.
Unser Gutachten wirft die Frage auf, ob aufgrund der bergbaulich stark veränderten hydrogeologischen Verhältnisse die vorgesehenen Pegelstände erreichbar sein werden, oder ob und in welchem Umfang zwischen den Seen ein Wasserverlust über den durchlässigen Untergrund erfolgen wird. Fraglich ist, ob der „Blausteinsee“, dessen Pegel um 37 Meter über dem Inde-See liegen soll, nicht permanent in erheblichem Umfang Wasser an den nur wenige Kilometer entfernten Inde-See verlieren wird. Das gilt in gleicher Weise für den Höhenunterschied von 27 Metern zwischen dem Inde-See und dem ebenfalls nur etwa sechs Kilometer entfernten Hambach-See. Hinzu kommt, dass der nur 180 Meter tiefe Inde-See etwa zwei Jahrzehnte vor dem über 400 Meter tiefen Hambach-See befüllt werden soll. Wer trägt die Kosten für diese dann auf ewig notwendige Wasserzuführung?
Es ist notwendig, die Zuverlässigkeit der numerischen Grundwassermodelle des Bergbautreibenden, insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen hydraulischen Wirkungen der schollentrennenden Störungen, kritisch zu prüfen. Trifft die Behauptung des Bergbautreibenden zu, dass die Dichtungswirkung der schmalen Bereiche zwischen den Restlöchern dem enormen Wasserdruck standhalten wird?
Sind die Böschungen und Sohlen der Tagebau-Restlöcher wirklich sicher, wenn die Flutung beginnt? Laut dem Gutachten gibt es nur unzureichende Vorschriften zur Überprüfung der Tagebauböschungen und Sohlen hinsichtlich ihrer Standfestigkeit.
Die geplanten Restseen Hambach und Garzweiler werden keine einladenden Badeseen werden, sondern eher Kraterseen ähneln, die sich nur bedingt für eine spätere touristische Erschließung eignen würden.

Setzungen und Sackungen in den Kippenmassiven um bis zu acht Meter

Die Abraum-Massen der Tagebaue wurden zu großen Teilen in ausgekohlte Bereiche verfüllt. Diese Innenkippen werden voraussichtlich auf den Grundwasseranstieg reagieren. Es muss mit Setzungen und Sackungen von 2 bis 2,5 Prozent der Kippenmächtigkeit gerechnet werden. In Anbetracht der großen Mächtigkeiten (bis zu rund 400 Meter im Tagebau Hambach) können Senkungen von bis zu acht Metern erreicht werden.
Besonders an den Rändern von Kippenmassiven, aber auch entlang von inneren Unstetigkeiten, zum Beispiel infolge blockweiser Verkippung unterschiedlicher Substrate, können dabei entsprechend hohe Geländestufen entstehen.
Im 3. Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach (RWE, 2011) wird folgende Perspektive in Aussicht gestellt:
Im Zuge der Weiterentwicklung der Innenkippe kann die bereits im 2. Rahmenbetriebsplan begonnene landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung im nordöstlichen Bereich zwischen den Jahren 2020 und 2030 zur Sicherstellung eines im Endzustand ca. 500 m breiten geländegleichen Anschlusses vor Elsdorf fortgeführt werden. Damit rückt der Tagebaubetrieb wahrnehmbar von der Ortslage ab. Zudem wird die Option einer zukünftigen Entwicklung der Stadt Elsdorf eröffnet.
Derartige Vorstellungen, die Kippenflächen zu bebauen, könnten ebenso wie das Fehlen jeglicher Betrachtungen über Kippensetzungen im 3. Rahmenbetriebsplan (RWE, 2011) Indizien dafür sein, dass man sich diesem Problem bislang nicht gestellt hat. Vor einer Stadtentwicklung mit Bebauung der Kippenflächen und der angrenzenden Randbereiche aus gewachsenen Böden muss wegen zu erwartender Setzungsschäden abgeraten werden.
Für das Rheinische Braunkohlerevier wurden nur wenige Arbeiten zum Setzungs- und Sackungsverhalten der Kippenmassive gefunden. Insbesondere mit dem Einfluss wiederaufsteigender Grundwasserstände für die häufig bereits wieder landwirtschaftlich genutzten Kippenflächen scheint man sich noch nicht umfänglich auseinandergesetzt zu haben.
Die Gefahr von plötzlich auftretenden Bodenverflüssigungen, wie sie in der Lausitz schon passiert sind, wurde ebenfalls nicht für das Rheinische Revier untersucht. Hier fordert das Gutachten ebenfalls bessere Untersuchungen.

Verschlechterung der Wasserqualität durch Pyrit-Oxidation – Folgen für das Trinkwasser

Aufgrund der weitgehend leer gepumpten Grundwasserleiter werden mit Wegfall der derzeit großen Mengen nutzbaren Sümpfungswassers wasserwirtschaftliche Engpässe entstehen.
Auch wird das bergbaulich beeinflusste zukünftige Grundwasser kaum als Trink- und Brauchwasser nutzbar sein. Im Abraum enthaltenes Eisensulfid (Pyrit) wird durch den Luftkontakt oxidiert. Bei erneutem Kontakt mit dem Grundwasser entstehen saure, eisenhaltige und sulfatreiche Grubenwässer mit der Qualität einer rostigen braunen Brühe. Im Lausitzer Braunkohlerevier sind durch dieses Phänomen etliche Restseen extrem versauert und biologisch tot. Das Spreewasser ist durch sogenannte „Eisen-Ocker“ belastet und verfärbt. Auch im Rheinischen Revier sind in einigen Brunnen bereits die Folgen der Pyrit-Oxidation zu beobachten.
Die Orte der Pyrit-Oxidation mit Auswirkungen auf die Entwicklung der Grundwasserbeschaffenheit sind nicht auf die Kippenmassive beschränkt, sondern umfassen auch die belüfteten Bereiche der Grundwasserleiter im Nebengebirge der Tagebaue.
Daher muss mittelfristig mit der Bildung saurer Kippen- und Grundwässer gerechnet werden. Die Sulfatkonzentrationen können Werte oberhalb des Sulfat-Grenzwertes der Trinkwasserverordnung erreichen. In einigen Brunnen ist dies bereits heute zu beobachten. Auch hier entstehen dann in der Nachbergbauzeit Kosten für die nachfolgenden Generationen.

Fazit

Den hier angesprochenen Punkten ist gemeinsam,

  • dass die Folgeschäden überwiegend erst nach Beendigung der Kohlegewinnung auftreten oder in ihrem vollen Ausmaß wirksam werden.
  • dass Details der den Genehmigungen und Annahmen zugrundeliegenden Messungen und Rechenmodelle nicht öffentlich und damit nicht kritisch überprüfbar sind.
  • dass die Genehmigungsstellen auf Angaben und Rechenmodelle des Bergbautreibenden angewiesen sind, ohne diese durch eigene Berechnungen prüfen zu können.
  • dass Risiken so zu wenig geprüft werden können und somit die möglichen Folgekosten auf die Bürgerinnen und Bürger und die öffentliche Hand verlagert werden.
  • dass der Bergbautreibende sich so durch eigene Begutachtungen vom Risiko von Ewigkeitslasten und langfristigen Bergschäden freistellen kann.

Deswegen bedarf es einer unabhängigen und transparenten Untersuchung der Ewigkeitslasten der Braunkohle, um sicherzustellen, dass diese Lasten auch vom Verursacher getragen werden.