Kommunalinfo: „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ – Kurzauswertung für den Bereich Gleichstellung, Frauen, Familie, Kinder und Jugend, offene Gesellschaft

Portrait Dagmar Hanses
Portrait Norika Creuzmann
Portrait Dr. Julia Höller
Portrait Josefine Paul

Die Vertreter*innen von GRÜNEN und CDU haben gestern den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Mit dem Zukunftsvertrag stellen wir die Weichen für ein sozial gerechteres, nachhaltiges, modernes und wirtschaftlich starkes Nordrhein-Westfalen und übernehmen dafür gemeinsam Verantwortung. Mit dieser Kommunalinfo möchten wir Euch über die Vereinbarungen in unserem Koalitionsvertrag zu den Themen Gleichstellung, Frauen, Familie, Kinder und Jugend sowie offene Gesellschaft informieren. Wir – Josefine Paul, Julia Höller, Dagmar Hanses und Norika Creuzmann – durften in dieser Facharbeitsgruppe für die GRÜNEN verhandeln.

Wir haben grundsätzliche Leitlinien für unsere Politik im Koalitionsvertrag verankert, die unser Handeln leiten. Dazu gehört zum einen das gemeinsame Familienbild: „Familie ist da wo Kinder sind und wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen.“  Zum anderen haben wir Geschlechtergerechtigkeit zentral festgeschrieben: „Die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter ist eine zentrale Leitlinie für unser Handeln und als Querschnittsthema für alle Politikbereiche gleichermaßen relevant.“

Besserer Gewaltschutz für Frauen und Kinder

Wir wollen in der Umsetzung der Istanbul-Konvention bestehende Schutzlücken identifizieren und schließen sowie die bestehenden Strukturen beim Gewaltschutz für Frauen weiterentwickeln und bedarfsgerecht ausbauen. Die Expertise und Erfahrungen des seit Jahrzehnten gewachsenen und hochdifferenzierten Schutz- und Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen werden wir dabei mit ins Boot holen.
In den Frauenhäusern finden doppelt so viele Kinder wie Frauen Schutz. Gerade das Erleben oder Erfahren von Gewalt im direkten sozialen und familiären Umfeld kann schwere traumatische Folgen für Kinder haben. Um den Kinderschutz zu stärken, nehmen wir eine Fachkraftstelle für die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen in die Landesförderung der Frauenhäuser auf.

 Das Landesantidiskriminierungsgesetz kommt

Der landesweite Aktionsplan für Vielfalt und gegen Homo- und Transfeindlichkeit wird weiterentwickelt und konsequent umgesetzt. Insbesondere wollen wir Angebote im ländlichen Raum, z.B. im Bereich der Jugendarbeit, stärken. Queere Arbeit vor Ort wollen wir besser absichern und die landesweiten Fachstellen stärken.

Als eine zentrale Aufgabe sehen wir den Abbau von Diskriminierung. Diskriminierung betrifft Menschen aufgrund unterschiedlicher Merkmale, wie der sexuellen Identität, der Religion oder einer Behinderung. Daher muss eine tragfähige Antidiskriminierungsarbeit intersektional aufgestellt sein. Wir werden bestehende landesrechtliche Schutzlücken, wie z.B. für LSBTIQ*-Personen, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz schließen und so die Rechte der Betroffenen stärken. Dazu werden wir eine Antidiskriminierungsstelle schaffen.

Qualität in der frühkindlichen Bildung verbessern
Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für gelingende Bildungsbiografien von Kindern. Dafür muss die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen vor allem personell angemessen ausgestattet sein. Wir werden mit einer Fachkräfteoffensive für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung sorgen. Mit der Verstetigung des Alltagshelferprogramms und Verwaltungskräften werden wir die pädagogischen Fachkräfte entlasten. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden wir verbessern und zusätzliche Ausbildungskapazitäten schaffen, sodass wir mehr Fachkräfte für die frühkindliche Bildung gewinnen können.
Für eine kostenfreie Verpflegung in Kitas werden wir Eltern schrittweise einkommensabhängig von Essensgeldern entlasten.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt – Wir setzen um
Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dessen Umsetzung muss gut vorbereitet und bereits jetzt angegangen werden. Um dabei die Qualität in der Ganztagsbetreuung zu verbessern, werden wir ein Landesausführungsgesetz einführen, um landeseinheitliche Standards und ein Fachkräftegebot zu setzen. Damit eine Rhythmisierung der Schul- und Betreuungsangebote ermöglicht wird, streben wir eine engere Zusammenarbeit aller in der Schule tätigen Fachkräfte an.

Kinderarmut landesseitig bekämpfen

Um die Kinder- und Jugendarmut in Nordrhein-Westfalen zu bekämpfen, werden wir in einem „Pakt gegen Kinderarmut“ mit verschiedenen Akteuren zusammen ein ressortübergreifendes Aktionsprogramm entwickeln. Bewährte Programme wie u.a. „Kinderstark“ und „Zusammen im Quartier“ werden wir fortsetzen und innovative Maßnahmen neu einführen. Dazu zählt beispielsweise die aufsuchende Kita-Sozialarbeit, die einen präventiven und unterstützenden Ansatz verfolgt. Angedockt an die Familienzentren dienen sie so auch als feste Anlaufstellen insbesondere für Familien und Kinder, die von Armut gefährdet und betroffen sind.

Wir nehmen Kinder und Jugendliche ernst

Kinder und Jugendliche werden noch zu wenig gehört und beteiligt. Das wollen wir ändern. Für eine eigenständige und einmischende Jugendpolitik werden wir in einem partizipativen Prozess einen „Aktionsplan Jugendbeteiligung“ erarbeiten und umsetzen. Neben der Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre wird die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort Teil des Aktionsplans sein. Durch Änderungen in der Gemeindeordnung werden wir Hürden zur Jugendbeteiligung abbauen und u.a. dafür sorgen, dass Jugendliche kommunal bereits ab 16 Jahren als Sachkundige Bürger*innen aktiv werden können.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Frauen-, Geschlechter- und Queerpolitik, Julia Woller (julia.woller@landtag.nrw.de, 0211-884 2867) und unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Tamer Düzyol (tamer.duezyol@landtag.nrw.de, 0211-884 4355) ), wenden.