Kommunalinfo: Wir machen Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien

Portrait Robin Korte
Portrait Michael Röls

In den vergangenen Tagen sind wir riesige Schritte für die Energiewende in NRW gegangen: Wir schaffen den 1.000-Meter-Abstand ab und werden mit Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv beschleunigen! Wir möchten über die Neuerungen informieren.

Zuallererst die Breaking News: Am Dienstag haben wir als Fraktion gemeinsam mit der CDU einen Gesetzentwurf zur Streichung der 1.000-Meter-Abstandsregel beschlossen, den wir in dieser Woche in erster Lesung in den Landtag einbringen. Damit lösen wir ein wichtiges Wahlversprechen ein.

Außerdem liegt uns seit Dienstag der Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans vor. Er umfasst einige weitreichende und wichtige Änderungen für die Windenergie und die Freiflächen-Solarenergie. Mit der Novelle des LEP werden wir unser Ziel, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen, deutlich früher als vom Bund geplant erreichen. Damit bringen wir richtig Tempo in die Energiewende.

Die Änderungen des LEP umfassen vor allem folgende zentrale Punkte:

1. Windenergie

  • Definition von Teilflächenzielen für die Ausweisung von Windenergiegebieten in den einzelnen Planungsregionen (= Regierungsbezirke und Regionalverband Ruhr) und Festlegung, bis wann diese Ziele zu erreichen sind. Die Verteilung der Flächenziele auf die Planungsregionen erfolgt auf Grundlage der Flächenanalyse Windenergie NRW. Bis 2025 sollen 1,8 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete in den Regionalplänen ausgewiesen sein. Damit erreicht NRW die Vorgaben des Bundes deutlich früher als verlangt.
  • Ermöglichung der Windenergienutzung im Nadelwald und in sogenannten BSN-Gebieten (Bereichen für den Schutz der Natur), sofern diese nicht fachrechtlich geschützt sind. Ausgenommen sind also Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturwaldzellen sowie Natura 2000-Gebiete.
  • Windenergienutzung in Gewerbe- und Industriegebieten wird ermöglicht und muss bei der kommunalen Bauleitplanung geprüft werden.

Schaffung eines Steuerungsinstruments für den Windenergieausbau für den Übergangszeitraum, bis die Windenergiegebiete in den angepassten neuen Regionalpläne in Kraft treten: Auf 9.000 Hektar umfassenden sogenannten Beschleunigungsflächen sind Windenergieanlagen einer kommunalen Steuerung oder Rückstellung entzogen. Für diese Flächen steht somit jetzt bereits fest, dass sie auch in den Regionalplänen als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Für die Einzelheiten zur Übergangssteuerung wird zeitnah ein Erlass erwartet, hierzu lohnt es sich, die Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie im Blick zu behalten (auf Anfrage stellen wir den Erlass bei Erscheinen gerne zur Verfügung).

2. Solarenergie

  • Die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie wird erweitert. Grundsätzlich sind zukünftig sogenannte raumbedeutsame (“große”) Freiflächen-Solaranlagen überall im Freiraum möglich, wenn der Standort mit den sonstigen festgelegten Schutz- und Naturfunktionen vereinbar ist. Ausgenommen sind regionalplanerisch festgelegte Waldbereiche (also auch Kalamitätsflächen) und Bereiche zum Schutz der Natur.
  • Agri-PV: Auf hochwertigen Ackerböden dürfen nur spezielle Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) und keine “klassischen” Freiflächen-Solaranlagen geplant werden, um diese wertvollen Flächen zu schützen.
  • Zur Steuerung des Ausbaus von Freiflächen-Solaranlagen wird eine Priorisierung von Flächen festgelegt, auf denen Freiflächen-Photovoltaik vorrangig geplant werden soll. Dazu gehören vor allem geeignete Brachflächen, Halden, Deponien, landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete und Bereiche um Windenergieanlagen. Außerdem sollen auch Flächen an Straßen vorzugsweise genutzt werden – vorrangig in 500 Metern Abstand zu Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen, dann die entsprechenden Korridore um Landesstraßen und schließlich 200-Meter-Korridore um andere Straßen und Schienen. Außerdem sollen die Anlagen möglichst nicht alleinstehend im Freiraum, sondern anschließend an bestehende Bebauung oder Infrastruktur geplant werden.
  • Die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik ist grundsätzlich auch in Windvorranggebieten möglich, wenn die Windenergienutzung nicht beeinträchtigt wird.

Weitere und ausführlichere Informationen finden sich zum einen in der Synopse zum LEP-Änderungsentwurf sowie in der Pressemitteilung des Ministeriums und auf der Seite der Landesplanung NRW. Auf der Karte der Landesplanung zur Steuerung der Windenergienutzung im Übergangszeitraum sind die Beschleunigungsflächen eingezeichnet.

Zum anderen können wir uns vorstellen, dass es hierzu viele Fragen gibt. Zur Beantwortung einiger grundlegender Fragen gibt es auf der Homepage von Michael Röls-Leitmann ein laufend aktualisiertes FAQ, in dem wir versuchen, diese komplexen Neuerungen verständlich zu machen und einen Überblick zu geben. Auf Robin Kortes Homepage gibt es außerdem eine Übersichtsseite, auf der auch die aktuellen Entwicklungen dargestellt sind.

Zum Schluss möchten wir gerne einladen, zum LEP und zu den Neuerungen für die Windenergie in den Austausch mit uns und untereinander zu kommen. Deshalb laden wir Sie für diesen Donnerstag, 15. Juni 2023, von 20 bis 22 Uhr zu einer Videokonferenz ein. Die Einwahldaten gibt auf Anfrage. Wir werden die Konferenz aufzeichnen; wer also nicht dabei sein kann, kann sich im Nachgang bei uns melden und die Aufzeichnung erhalten.

Eine große Bitte haben wir an Euch: Wenn Ihr weitere Fragen zum LEP, zur 1.000-Meter-Regel oder zur Übergangsregelung habt, meldet Euch einfach bei uns. Wir nehmen die Fragen mit in unseren Austauschtermin und aktualisieren das FAQ.

Viele Grüße

Robin Korte und Michael Röls-Leitmann