Kommunalinfo: NRW spannt Sicherheitsschirm für kommunale Stadtwerke

Portrait Robin Korte
Portrait Simon Rock
Portrait Michael Röls

Liebe Freundinnen und Freunde,

Anfang November hat der Landtag den bei einem Regierungswechsel üblichen Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Neben wichtigen ersten Weichenstellungen der neuen schwarz-grünen Landesregierung, steht dieser Nachtragshaushalt natürlich vor allem im Lichte der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise. So haben die Koalitionsfraktionen von CDU und GRÜNEN mit einem Änderungsantrag auch einen Sicherheitsschirm für kommunale Stadtwerke in Höhe von fünf Milliarden Euro beschlossen. Damit leistet die schwarz-grüne Regierungskoalition einen entscheidenden Beitrag, um unsere wichtigsten Energieversorger vor Ort zu schützen und unser Land gemeinsam mit den Kommunen sicher durch die kommenden Monate zu führen. Mit dieser Kommunalinfo möchten wir Euch über die wichtigsten Details des Sicherheitsschirm informieren.

Warum brauchen wir den Sicherheitsschirm?

Die infolge des russischen Angriffskrieges drastisch gestiegenen Energiepreise stellen nicht nur Verbraucher*innen und Unternehmen vor enorme finanzielle Herausforderungen. Die rapide gestiegenen und enorm schwankenden Einkaufspreise für Strom und Gas stellen auch die Stadtwerke vor gleich zwei Probleme: Zum einen können die Stadtwerke den Großteil ihrer gestiegenen Kosten aufgrund längerfristiger Verträge nicht unmittelbar an ihre Kundschaft weitergeben. Gleichzeitig müssen sie zur Absicherung ihrer Energieeinkäufe – entsprechend der gestiegenen Preise – gegenüber Energie-Großhändlern höhere finanzielle Sicherheiten bereits bei Vertragsabschluss nachweisen.

Dies stellt sie vor Liquiditätsprobleme: Um ausreichend Energie für ihre Kundschaft zur Verfügung stellen zu können, brauchen viele Stadtwerke derzeit daher in erheblichem Ausmaß zusätzliches Geld bzw. höhere Kreditrahmen. Als Hauptanteilseigner sind hier zunächst die Kommunen in der Pflicht. Deren finanzielle Handlungsspielräume sind jedoch beschränkt und werden in der derzeitigen Krise absehbar weiter abnehmen.

Was bringt der Sicherheitsschirm?

Das Land NRW wird mit dem Nachtragshaushalt nun über die landeseigene Förderbank NRW.BANK Kredite in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die Liquidität und damit die Energielieferungen in Not geratener Stadtwerke zu sichern. Damit leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Energiesicherheit, während die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entlastungspakete sowie der Strom- und Gaspreisdeckel insbesondere für eine Unterstützung der Privathaushalte, der Industrie und der mittelständischen Wirtschaft sorgt.

Wie funktioniert der Sicherheitsschirm?

Der Schirm sichert die Zahlungsfähigkeit und damit die Handlungsfähigkeit kommunaler Stadtwerke, welche den beschriebenen Verwerfungen auf den Energiemärkten alleine nicht gewachsen sind. Damit die notwendigen Finanzhilfen nicht zu zusätzlichen Belastungen und Risiken in den Haushalten betroffener Städte und Gemeinden werden, können die Kommunen die benötigte Liquidität über die NRW.BANK finanzieren und ihren Tochterunternehmen zur Verfügung stellen. Das Land sichert diese Kredite mit einer sogenannten „Haftungsfreistellung“, also einer Rückbürgschaft, gegenüber der NRW.BANK ab. Für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass Stadtwerke ihre Kredite in Zukunft nicht zurückzahlen könnten, würde also das Land NRW einspringen.

Wer kann unter den Sicherheitsschirm schlüpfen und wer nicht?

Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Stadtwerke, die sich mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar in (gemeinschaftlichem) kommunalem Eigentum befinden. Dieses mehrheitliche Eigentum kann auch indirekt über gemeinsame kommunale Unternehmen oder Zweckverbände gegeben sein. Ausgeschlossen sind jedoch Stadtwerke, die mehrheitlich in privater Hand sind. Damit wird ausgeschlossen, dass neben kommunalen Unternehmen auch große und grundsätzlich gesunde Energiekonzerne, wie RWE und andere, von diesen Steuermitteln profitieren.

Wo finde ich weitere Informationen?

Den Antrag der Regierungsfraktionen findet Ihr unter folgendem Link:

https://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1480.pdf.

Nähere Informationen zu Umsetzung und Antragsverfahren werden zukünftig auch auf den entsprechenden Internetseiten des Finanzministeriums unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de sowie der NRW.BANK unter https://www.nrwbank.de zu finden sein.

Solltet Ihr weitergehende Fragen zum Schutzschirm haben, stehen Euch auch unsere zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter für Kommunales, David Schichel (david.schichel@landtag.nrw.de) und Finanzen, Robert Engell (robert.engell@landtag.nrw.de) gerne zur Verfügung.