Kommunalinfo: Mehr Verkehrssicherheit durch weniger Hindernisse auf Radrouten

Portrait Martin Metz

Würde man mitten auf einer Fahrbahn für Autos graue Pfosten zulassen? Sicher nicht. Auf Radrouten sorgen hingegen vielerorts Poller und Umlaufsperren für Gefahr, wobei die Situation von Ort zu Ort unterschiedlich sein dürfte. Teils sind Hindernisse einfach grau und somit bei Dunkelheit schlecht zu erkennen. Sehen Radfahrende das Hindernis nicht oder zu spät, besteht die Gefahr von Stürzen, die starke Verletzungen bis hin zum Tod zur Folge haben können.

Umlaufsperren machen Nutzer*innen von Lastenrädern und Fahrradanhängern das Leben schwer. Sie beeinträchtigen speziell Familien und mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch Handwerker*innen oder Lieferant*innen, die auf umweltfreundlichen Transport setzen.

 

Neuer Erlass sorgt für mehr Sicherheit

In einem Erlass vom 17. Januar 2024 hat unser Grüner Verkehrsminister Oliver Krischer die Nutzung von Sperrpfosten, Umlaufsperren (Sperrgeländer) und Schranken in Bereichen des fließenden Verkehrs in NRW spezifiziert. Ein richtiger und wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit. Dazu hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr auch eine Pressemitteilung veröffentlicht. Der übergeordnete Ansatz des Erlasses: Nicht nur der Autoverkehr, auch der Radverkehr ist fließender Verkehr. Wo er unterwegs ist, müssen unverzichtbare Verkehrseinrichtungen oder Hindernisse gut erkennbar sein.

Poller beispielsweise sind sogenannte „Verkehrseinrichtungen“ (§ 43 StVO), die wie Verkehrszeichen zu behandeln sind. Sie dürfen also nicht ohne Weiteres aufgestellt werden, sondern müssen gut begründet sein. Werden entsprechende Anlagen errichtet, so müssen unter anderem Poller gut erkennbar sein. Dafür gibt es einen Standard, nämlich die rot-weiße reflektierende Lackierung.

Der nun veröffentlichte Erlass fasst zusammen wie für alle Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperrgeländer, Schranken, Drängelgitter oder ähnliche Einrichtungen, welche sich regulierend auf den Verkehr auswirken, zu verfahren ist:

  • Für neue Poller, Umlaufsperren usw. gilt: Sie sind nur dort aufzustellen, wo sie wirklich notwendig sind und mildere Mittel wie Beschilderung nicht ausreichen. Stellt man sie auf, müssen sie behördlich angeordnet werden und rot-weiß gestreift, reflektierend und mit Lastenrädern befahrbar sein.
  • Für bestehende Poller, Umlaufsperren usw. gilt: Alles, was als Verkehrseinrichtung/Hindernis auf Radrouten steht und nicht rot-weiß gestreift ist, muss schnellstmöglich beseitigt werden. Bei allen anderen bestehenden Verkehrseinrichtungen ist schrittweise zu überprüfen, ob sie noch erforderlich sind. Sind Poller weiterhin notwendig, müssen auch sie immer rot-weiß gestreift, reflektierend, mit Lastenrädern/Anhängern befahrbar sein und (falls noch nicht erfolgt) nachträglich angeordnet werden.

Es gibt auch ein paar Ausnahmen, so zum Beispiel Poller, die einen Bürgersteig abgrenzen oder land- und forstwirtschaftliche Wege. Details stehen in dem Erlass.

Wer muss nun was tun? 

Die Entfernung bestehender nicht rot-weißer Poller etc. ist zunächst Aufgabe des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Das sind bei Gemeindestraßen die jeweiligen Kommunen, bei Kreisstraßen der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Bei Landes- und Bundesstraßen ist es außerorts immer Straßen.NRW. Innerorts muss man die Straßenbaulast für die Verkehrsanlage kennen, in der Regel dürfte hier jedoch die Kommune zuständig sein.

Die Prüfung bestehender rot-weißer Poller usw. und eventuell (nachträgliche) Anordnung ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Das ist in kleinen kreisangehörigen Kommunen der Kreis, ansonsten die kreisangehörige oder kreisfreie Stadt mit eigener Straßenverkehrsbehörde. Will sie Poller entfernen lassen oder (nachträglich) anordnen, muss sie Polizei und Straßenbaulastträger vorab anhören.

Klar ist: Je nach Situation vor Ort können Prüfung, Entfernung oder Ersatz für nicht regelkonforme Poller oder Umlaufsperren ein erheblicher Aufwand sein. Nicht alles geht sofort. Gerade dann macht es Sinn, einen Plan aufzulegen, wie sich die Verwaltung dem Thema auf der Zeitschiene widmet und planvoll vorgeht.

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