10.500 Kilometer Radwege, die Menschen über Kommunen hinweg miteinander und mit ihren Alltagszielen verbinden: Mit dem landesweiten Radvorrangnetz schaffen wir in Nordrhein-Westfalen erstmals eine strategische Grundlage für die Entwicklung besonders wichtiger, überörtlicher Radverkehrsverbindungen für unser ganzes Bundesland. Ziel ist ein Netz, das über kommunale Grenzen hinweg gedacht wird, den Bedürfnissen der Radfahrenden entspricht und direkte Verbindungen bietet. An diesem Mittwoch hat sich der Verkehrsausschuss des Landtags mit dem Radvorrangnetz befasst. Daher möchte ich Euch einen Überblick über das nun definierte Netz, seine Bedeutung für die Kommunen und vor allem über die nächsten Schritte geben.
Was ist das landesweite Radvorrangnetz?
Das landesweite Radvorrangnetz ist die oberste Ebene der landesweiten Radnetzplanung in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst besonders wichtige, überörtliche Verbindungen für den Alltagsradverkehr. Es dient der Priorisierung von Maßnahmen sowie der Steuerung von Investitionen und weiteren Ressourcen. Es umfasst Verbindungen in der Baulast von Bund, Land und Kommunen. Hier gibt es die Vorlage aus der Sitzung des Verkehrsausschusses inklusive einer Kartenansicht.
Je nach Nachfragepotenzial werden die Verbindungen unterschiedlichen Kategorien zugeordnet:
- Radschnellverbindungen (RS1 bis RS7)
- Radvorrangrouten (Potenzial > 2.000 Radfahrende pro Tag): Diese werden noch im Bedarfsplan Radschnellverbindungen betrachtet.
- Radvorrangrouten (Potenzial < 2.000 Radfahrende pro Tag): Standard über dem normalen Radwegestandard.
- Radwege (Potenzial < 500 Radfahrende pro Tag): Normaler Radwege-Standard.
Das Radvorrangnetz bedeutet damit nicht, dass jede Strecke nach demselben Standard ausgebaut werden soll, sondern nachfragegerecht.
Wie ist das landesweite Radvorrangnetz entstanden?
Grundlage war das Landesverkehrsmodell 2035. Daraus wurden Verkehrsbeziehungen identifiziert und auf das Straßennetz übertragen. Dieses wurde mit einer landesweiten Potenzialanalyse angereichert und bildete den rund 9.000 Kilometer langen Initialvorschlag des Landes. Anschließend konnten die Kommunen in 2024 zu den Routenvorschlägen Stellung nehmen. Die Kommunen brachten dabei Alternativvorschläge ein. Diese wurden je nach Prüfergebnis berücksichtigt. Das Ergebnis ist nun ein 10.500 Kilometer langes, landesweit abgestimmtes Radvorrangnetz.
Was ist der Nutzen des Radvorrangnetzes?
Das Radvorrangnetz ersetzt nicht die kommunale Radverkehrsplanung, sondern schafft eine strategische Grundlage. So können Prioritäten für wichtige Radverbindungen gesetzt werden. Das Zielnetz kann bei Verbindungen über mehrere Kommunen und Baulastträger hinweg die Grundlage für abgestimmte Planungen bilden. Die Einbindung in das Radvorrangnetz soll bei der Priorisierung von Maßnahmen des Landes und bei der Förderung kommunaler Radverkehrsmaßnahmen besondere Berücksichtigung finden. Zudem kann das landesweit abgestimmte Zielnetz helfen, die Bedeutung einer Maßnahme und notwendige Veränderungen im Straßenraum vor Ort zu begründen. Gleichzeitig gilt: Auch Verbindungen außerhalb des Radvorrangnetzes bleiben wichtig. Das landesweite Netz muss durch lokale Netze, Anschlüsse und Zubringer ergänzt werden.
Was passiert jetzt?
Mit der Definition des landesweiten Radvorrangnetzes ist die Netzplanung auf Landesebene abgeschlossen. Aus dem idealtypischen Zielnetz müssen nun konkrete Planungen und Maßnahmen werden. Das ist Aufgabe der verschiedenen Baulastträger.
Aktuell wird das Radvorrangnetz mit der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur abgeglichen. Dabei werden insbesondere Lücken im bestehenden Netz sowie notwendige Infrastrukturmaßnahmen identifiziert. Auf dieser Grundlage wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, der den Handlungsbedarf zur Erreichung des Zielzustands beschreibt und eine überschlägige Schätzung des Finanzmittelbedarfs enthält. Die Ergebnisse sollen zu Beginn des kommenden Quartals den regionalen Planungsträgern vorgestellt werden. Nach Abschluss der gutachterlichen Leistungen wird das landesweite Radvorrangnetz zudem in georeferenzierter Form über die GIS-Cloud NRW bereitgestellt.
Anpassungen bleiben möglich
Das landesweite Radvorrangnetz definiert vor allem die prioritären Verbindungen zwischen zentralen Orten und unterstellt dafür zunächst Linienführungen, die den festgelegten Anforderungen entsprechen. Dabei können örtliche Rahmenbedingungen dazu führen, dass eine andere Linienführung sinnvoll oder notwendig ist. In solchen Fällen kann das Netz in Abstimmung zwischen den betroffenen Akteur*innen – in der Regel Kommune und Land – angepasst werden.
Unser Fazit: Jetzt kommt es auf die Umsetzung an
Nordrhein-Westfalen mit Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer schafft nun eine wichtige strategische Grundlage für den Ausbau der Radverkehrsverbindungen. Wir brauchen ein zusammenhängendes Fahrrad-Netz, das attraktive Verbindungen zwischen Städten und Gemeinden schafft. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Aus dem Zielnetz müssen konkrete Maßnahmen werden. Dafür braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen und weiteren Planungsträgern. Die örtlichen Kenntnisse der Kommunen und ihre bestehenden Planungen bleiben dabei unverzichtbar.
