Wir stärken Unabhängigkeit von Verfassungsgericht und Parlament

Justizia als Statue – Symbol für Innenpolitik und Recht der Grünen im Landtag NRW

Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im nordrhein-westfälischen Landtag haben heute in ihren Fraktionssitzungen für das kommende Plenum einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung beschlossen. Damit sollen der Verfassungsgerichtshof und das Parlament besser gegen politische Blockaden geschützt werden.
Die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Schick (CDU), Jochen Ott (SPD), Wibke Brems (GRÜNE) und Henning Höne (FDP) erklären gemeinsam:

„Mit dem aktiven Wahlrecht ab 16 haben wir bereits ein großes Projekt in dieser Wahlperiode gemeinsam umgesetzt und junge Menschen stärker in unsere Demokratie eingebunden. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt und stärken den Verfassungsgerichtshof und den Landtag, damit sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger auf diese Institutionen verlassen können.
Wir verankern die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs direkt in der Landesverfassung mit klaren Regeln für die Zusammensetzung und den Aufbau des Gerichts, für Inkompatibilitäten für die Mitglieder des Gerichts mit anderen staatlichen und zwischenstaatlichen Organen und für den Fall, dass Richterwahlen blockiert werden. Wenn eine Zweidrittelmehrheit für Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes binnen zwölf Monaten nach Ausscheiden eines Mitglieds nicht zustande kommt, greifen gestufte Ersatzwahlmechanismen. So kann keine Minderheit mit Sperrminorität die Arbeitsfähigkeit des Gerichts lahmlegen.
Bei der Alterspräsidentschaft stellen wir auf parlamentarische Erfahrung statt auf das bloße Lebensalter um, damit die konstituierende Sitzung eines neuen Landtags geordnet verläuft und nicht zum Schauplatz politischer Inszenierungen wird. Darüber hinaus beabsichtigen wir eine Anpassung der Geschäftsordnung des Landtags. Neben der Angleichung der Regelungen zur Alterspräsidentschaft an die Landesverfassung führen wir die Wahl der Ausschussvorsitzenden ein. Das Vorschlagsrecht der nach Stärkeverhältnis berechtigten Fraktion bleibt bestehen, aber die Ausschüsse bestätigen ihre Vorsitzenden künftig selbst. Nordrhein-Westfalen schließt damit an das Verfahren im Bundestag und in anderen großen Landtagen an.“

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung betrifft die Artikel 37, 75 und 76 der Landesverfassung und fügt einen neuen Artikel 76a ein. Der Gesetzentwurf bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Landtag. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag vor Ablauf der 18. Wahlperiode in Kraft.

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