Wir investieren mit den ABC-Klassen in Bildungsgerechtigkeit 

Sprache ist der Schlüssel zu Bildung – und wir wollen unseren Kindern in NRW einen ganzen Schlüsselbund mitgeben. Einer der Schlüssel: die neuen ABC-Klassen, verbindliche Sprachförderung vor dem Schuleintritt. Ziel ist es, ab dem Schuljahr 2028/29 Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf früher und gezielter zu unterstützen und ihnen bessere Startchancen zu ermöglichen. Hiermit geben wir einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des beschlossenen Gesetzes.

Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert: in Ausschüssen, in Anhörungen, mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen, mit Schüler*innen und natürlich im Plenum des Landtags. Durch einen begleitenden Entschließungsantrag konnten wir zahlreiche Verbesserungen beschließen. 

Was sind die ABC-Klassen und warum werden sie eingeführt?
Bildungserfolg, gesellschaftliche Teilhabe, das soziale Miteinander – für all das ist Sprache eine zentrale Grundlage. Deshalb ist eine frühzeitige und individuelle Sprachförderung entscheidend für mehr Chancengerechtigkeit. Die sprachliche Förderung bleibt eine zentrale Aufgabe der Kitas. Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) stärkt das Land die alltagsintegrierte Sprachförderung zusätzlich. Dennoch starten weiterhin viele Kinder mit Sprachförderbedarf in die Grundschule – unter anderem, weil nicht alle Kinder überhaupt oder regelmäßig eine Kita besuchen. Hinzu kommen die hohe Auslastung des Kita-Systems und der bestehende Fachkräftemangel. 

Die ABC-Klassen sind daher als Ergänzung zu verstehen: Sie erweitern bestehende Förderangebote um weitere Professionen und ermöglichen eine intensivere Vorbereitung auf den Schulstart. Die Kitas behalten selbstverständlich ihren eigenständigen Bildungsauftrag. Langfristiges Ziel muss sein, dass Kinder durch eine starke alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kitas keine zusätzliche Förderung in einer ABC-Klasse benötigen. Perspektivisch wird bei rund jedem dritten Kind ein Sprachförderbedarf erwartet. Für den ersten Durchgang der ABC-Klassen rechnet das Schulministerium mit rund 50.000 Kindern. Viele von ihnen haben neben dem Sprachförderbedarf weitere Unterstützungsbedarfe, etwa im sozial-emotionalen oder motorischen Bereich. Mit den ABC-Klassen soll deshalb ein verbindlicheres Förderangebot geschaffen werden, das insbesondere auch Kinder erreicht, die über bestehende Strukturen bisher nicht oder nicht ausreichend erreicht werden. 

Es wird vor Ort entschieden, wo die ABC-Klassen stattfinden 
Die Umsetzung der ABC-Klassen wird Kommunen, Schulen und weitere Bildungseinrichtungen vor organisatorische Herausforderungen stellen. Eine gute Nachricht, die der Entschließungsantrag verdeutlicht: Der konkrete Ort der ABC-Klasse wird vor Ort geregelt. Möglich sind Standorte an Schulen, Kitas oder anderen geeigneten Orten. Dadurch entstehen unterschiedliche Möglichkeiten für eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte.  

Maßgeblich für die Entscheidung über den Durchführungsort sind dabei das Wohl der Kinder, kurze Beförderungswege und möglichst geringe Beförderungskosten.  Da, wo viele Kinder eine verbindliche Sprachförderung brauchen, soll die Förderung stattfinden. Prioritär soll das an Kitas sein. Wenn Kommunen die Kitas als Ort wählen, wird dort investiert. 

Die konkreten Erlassregelungen zur Umsetzung werden derzeit vorbereitet. Sobald diese vorliegen, informieren wir selbstverständlich über die nächsten Schritte. 

Sprachstandsfeststellung und Förderlogik werden weiterentwickelt 
Durch die ABC-Klassen wird die Förderung von Kindern mit festgestelltem Unterstützungsbedarf früher angesetzt. Ab 2028 ermöglichen das vorgezogene Schulanmeldeverfahren und die damit verbundene Sprachstandserhebung, Förderbedarfe rechtzeitig zu erkennen und mit den Vorkursen passende Unterstützungsangebote anzubieten. 

Durch die Verankerung im Schulgesetz kann eine größere Verbindlichkeit erreicht werden als bei rein freiwilligen Angeboten. In unserem Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung zudem auf, die vorgezogene Schulanmeldung rechtssicher auszugestalten und den Anmeldetermin ab dem Jahr 2028 auf spätestens den 15. März des Vorjahres festzulegen. Gleichzeitig soll die Weiterentwicklung der Sprachstandserhebungen im Elementar- und Primarbereich kontinuierlich begleitet werden. Ziel ist es, die verschiedenen Verfahren auf ihre Wirksamkeit, zeitlichen Abstände und Notwendigkeit zu überprüfen und – wo sinnvoll – besser aufeinander abzustimmen. Eine doppelte Testung der Kinder wollen wir unbedingt vermeiden.

Übergang von der Kita in die Grundschule stärken 
Die ABC-Klassen bieten die Chance, den Übergang von der Kita in die Grundschule stärker zu verzahnen. Bereits heute arbeiten viele Kitas und Grundschulen zusammen. Die ABC-Klassen sollen diese Kooperation weiter stärken. Der Entschließungsantrag sieht dafür unter anderem Modellkommunen für einen strukturierten Austausch vor. Außerdem sollen bestehende Erfahrungen mit Sprachförderangeboten ausgewertet und die pädagogischen Konzepte gemeinsam mit Fachkräften aus Elementar- und Primarbereich weiterentwickelt werden. 

Mehr Zeit für Entwicklung und individuelles Lernen 
Kinder, die eine ABC-Klasse besucht haben, sollen die Schuleingangsphase grundsätzlich in drei statt zwei Jahren durchlaufen. Dadurch entsteht mehr Zeit für individuelle Förderung. Bei entsprechendem Lernfortschritt bleibt auch ein kürzerer Verlauf möglich. 

Zusätzliche Personalressourcen schaffen 
Für die Umsetzung der ABC-Klassen sollen 1.650 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase geschaffen werden. Der Aufbau dieser zusätzlichen personellen Ressourcen stellt eine wichtige Investition in das Bildungssystem dar. Die zusätzlichen Stellen stärken die individuelle Förderung und können zugleich die Grundschulen entlasten. 

Wir werden die Umsetzung der ABC-Klassen wissenschaftlich evaluieren, denn gute Bildungspolitik heißt auch, aus Erfahrungen zu lernen und erfolgreiche Konzepte konsequent weiterzuentwickeln. 

Wer das Klima schützt, schützt…