Weniger Bürokratie, einfacheres Angeln: Die Reform des Fischereirechts in NRW

In Nordrhein-Westfalen besitzen rund 240.000 Menschen einen Fischereischein. Viele von ihnen sind in Vereinen und Fischereigenossenschaften vor Ort organisiert. Mit der Novelle des Landesfischereigesetzes modernisieren wir das Fischereischeinwesen in Nordrhein-Westfalen nun grundlegend. Der Landtag hat an diesem Mittwoch eine entsprechende Änderung des Gesetzes beschlossen. Hiermit geben wir Euch einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Wir digitalisieren die Verwaltung und entlasten Bürger*innen und Kommunen
Die zentrale Neuerung ist der digitale Fischereischein. Hier stellt NRW in Abstimmung mit allen anderen Bundesländern auf elektronische Verwaltung um. Schätzungen zufolge verzeichnen die Städte und Gemeinden in NRW jährlich bis zu 50.000 Behördengänge, die durch diese Digitalisierungsmaßnahme deutlich reduziert werden können. Anträge auf Erteilung des Fischereischeins, auf Ausstellung des Nachweises über die Fischereiabgabe und auf weitere Fischereidokumente können künftig online gestellt und automatisiert bearbeitet werden. Zudem müssen Bürgerinnen und Bürger den Fischereischein künftig nicht mehr regelmäßig neu beantragen oder verlängern. Der Schein wird auf Lebenszeit erteilt.

Die formelle Zuständigkeit für das Fischereischeinwesen wird beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) gebündelt. Dort wird eine Leitstelle für das Fischereischeinwesen eingerichtet. Diese ist unter anderem federführend für die Erteilung von Fischereischeinen, die Erhebung der Fischereiabgabe, das Fischereiregister und die zentrale technische Steuerung zuständig. Unabhängig davon bleibt der analoge Weg über die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten. Das ist wichtig, damit auch Menschen ohne sicheren digitalen Zugang weiterhin eine verlässliche Ansprechperson vor Ort haben.

Wer bereits einen Fischereischein aus Papier besitzt, muss nach Ablauf der bisherigen Gültigkeit einmalig bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung den neuen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen. Die Behörde prüft, ob der bisherige Nachweis echt ist und die Voraussetzungen vorliegen. Anschließend werden die Daten in das neue Fischereiregister übertragen. Danach werden viele Vorgänge deutlich einfacher: Verlängerungen des Fischereischeins entfallen, die Fischereiabgabe kann digital nachgewiesen werden und Kontrollen können über QR-Code, NFC-Chip und Kontroll-App rechtssicher erfolgen. Langfristig verringert das den Aufwand, schafft einheitliche Verfahren und sorgt für klare Verantwortlichkeiten in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Nutzerverwaltung und technische Störungen.

Wir erleichtern jungen Menschen den Einstieg in die Fischerei
Mit der Novelle wird der Jugendfischereischein abgeschafft. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren können künftig ohne eigenen Fischereischein angeln, sofern sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Dadurch entfallen ein zusätzlicher Antrag sowie anfallende Gebühren, während Familien einen unkomplizierten und niedrigschwelligen Zugang zu gemeinsamen Naturerlebnissen am Wasser erhalten. Gleichzeitig bleibt ein verantwortungsvoller Rahmen gewahrt, da junge Menschen auch künftig nur unter Aufsicht einer sachkundigen Person fischen dürfen.

Mit unserem Änderungsantrag zur Gesetzesnovelle gehen wir noch einen Schritt weiter. Aus der Anhörung im Ausschuss ist hervorgegangen, dass viele Sachverständige eine Absenkung des Mindestalters für die Fischerprüfung befürworten. Deshalb senken wir die Altersgrenze von 14 auf 12 Jahre. Wer sich bereits in jungen Jahren für Fischerei, Gewässer und Natur  interessiert, soll auch früher die Möglichkeit erhalten, die notwendige Sachkunde nachzuweisen.

Wir legen langfristig einen Fokus auf die Qualität der Ausbildung
Die vorliegende Novelle ist vor allem ein Digitalisierungsgesetz. In einem weiteren Schritt plant die Landesregierung,  die Ausbildung und Prüfung im Fischereiwesen weiterzuentwickeln. Bereits heute müssen in der Fischerprüfung Kenntnisse über Fische, Fanggeräte, die Behandlung gefangener Fische sowie fischerei- und tierschutzrechtliche Vorschriften nachgewiesen werden. Aus Grüner Sicht ist klar: Gerade beim Tierschutz besteht weiterer Anpassungsbedarf. Wer Fische fängt, übernimmt Verantwortung für fühlende Lebewesen, für die Gewässerökologie sowie für einen sachgerechten Umgang mit Fang, Betäubung und Tötung.

Deshalb wollen wir die kommenden Änderungen an der Fischerprüfung aktiv begleiten.  Die Fischereiverbände fordern einen verpflichtenden Praxistag, der in Abstimmung mit dem zuständigen Landwirtschaftsministerium ab Herbst 2027 eingeführt werden soll. Diesen Vorschlag sehen wir sehr positiv. Ein Praxistag kann dabei helfen, theoretisches Wissen besser mit der konkreten Anwendung am Gewässer zu verbinden. Dazu gehört der sichere Umgang mit Geräten, das Erkennen von Fischarten, die Beachtung von Schonzeiten, aber auch der tierschutzgerechte Umgang mit gefangenen Fischen.

Wir stärken die kommunalen Ord…
Wir reformieren die Regelungen…