Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor E-Zigaretten

  • Ausgangslage

    Der Konsum von E-Zigaretten (Vapes) unter Kindern und Jugendlichen hat in den vergange-nen Jahren sowohl national als auch international deutlich zugenommen: Schätzungen der WHO zufolge „vapen“ weltweit ca. 15 Millionen Jugendliche. Nahezu jedes vierte Schulkind in Deutschland hat bereits eine E-Zigarette ausprobiert, Mädchen etwas häufiger als Jungen. Auch weitere neue Nikotinprodukte wie Nikotinbeutel werden bei Kindern und Jugendlichen immer beliebter. E-Zigaretten haben sich in dieser Altersgruppe zu dem am weitesten verbrei-teten Nikotinprodukt entwickelt und herkömmliche Tabakwaren in ihrer Beliebtheit überholt1. Die große Vielfalt an Aromen sowie die ansprechende, häufig kindgerechte Gestaltung der Produkte machen E-Zigaretten für junge Menschen besonders attraktiv und verharmlosen de-ren Konsum. Insbesondere Einweg-E-Zigaretten („Disposable Vapes“) tragen aufgrund ihres niedrigen Preises, ihrer einfachen Handhabung und ihrer starken Präsenz in sozialen Medien erheblich zur Verbreitung bei. Sie stellen damit einen gefährlichen Einstieg in eine lebenslange Nikotinabhängigkeit dar.

    Zudem ist der Konsum mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden, wie der „Tabakatlas Deutschland 2025“ des Deutschen Krebsforschungszentrums zeigt: Auch wenn beim Ver-dampfen von sogenannten Liquids im Vergleich zur Verbrennung von Tabak weniger Schad-stoffe freigesetzt werden, bedeutet dies keineswegs, dass die Produkte harmlos sind. Die beim Verdampfen entstandenen Aerosole enthalten schädliche Substanzen, welche Entzündungen fördern, Gefäße schädigen und krebsfördernd sind. Dazu zählen unter anderem ultrafeine Par-tikel, Schwermetalle wie Nickel und Blei sowie Carbonylverbindungen wie Formaldehyd. Dies gilt auch für das passive Dampfen dieser Aerosole: Aktuelle Studien belegen, dass der Ge-brauch von E-Zigaretten die Luftqualität in Innenräumen erheblich beeinträchtigt. Wer dem Dampf von E-Zigaretten ausgesetzt ist, hat ein erhöhtes Risiko für Bronchitissymptome und Atemnot. Diese Gefahren treffen insbesondere auch auf nikotinfreie Vapes zu, die trotz der Nikotinfreiheit keinesfalls gesundheitlich unbedenklich sind. Gerade Kinder sind aufgrund ihrer höheren Atemfrequenz und der noch nicht vollständig entwickelten Atemwege besonders vul-nerabel.

    Das in den meisten E-Zigaretten enthaltene Nikotin hat zudem eine starke Suchtwirkung und ist besonders schädlich für kindliche und jugendliche Gehirne, die sich noch in der Entwicklung

     befinden. Die in vielen „Vape Pods“ enthaltenen Nikotinsalze gelangen schneller ins Gehirn als herkömmliche Tabakerzeugnisse und bergen dadurch ein noch größeres Abhängigkeits-potenzial. Darüber hinaus besteht ein erhöhtes Risiko für eine lebenslange Nikotinabhängigkeit, wenn der Nikotinkonsum bereits im Kindes- oder Jugendalter begonnen hat. Auch der Konsum nikotinfreier Vapes kann durch ein erlerntes Rauch- und Konsumverhalten dazu bei-tragen, die Schwelle für späteres suchtbezogenes Verhalten zu senken. Studien zeigen zudem einen Zusammenhang zwischen frühem Nikotinkonsum und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für den späteren Konsum weiterer Suchtmittel.

    Für den Verkauf, die Werbung und den Konsum von Zigaretten gilt bereits ein klarer rechtlicher Rahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Gesetze wie das Jugendschutzgesetz, Bundesnichtraucherschutzgesetz und weitere verbieten den Verkauf auch von nikotinfreien Zigaretten und Shishas an Minderjährige, ebenso das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und in den meisten geschlossenen Innenräumen. Der Verkauf von Nikotinbeuteln ist in Deutschland gänzlich verboten. Verpackungen dürfen Kinder und Jugendliche nicht ansprechen, und fast alle Formen der Werbung außerhalb von Fachgeschäften sind untersagt. In manchen Gesetzen jedoch sind E-Zigaretten und (E-)Shishas nicht explizit genannt. Dadurch entstehen rechtliche Grauzonen, die von Herstellern und Händlern gezielt ausgenutzt werden.

    Zudem zeigt sich in der Praxis, dass diese Regeln nicht konsequent umgesetzt werden: Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (2023) belegte, dass Alterskon-trollen im Onlinehandel leicht zu umgehen sind, weil sie meist lediglich aus Pop-up-Fenstern bestehen, die sich ohne tatsächliche Altersprüfung wegklicken lassen. Auch im stationären Handel gelingt es Minderjährigen immer wieder, entsprechende Produkte zu erwerben. Laut Tabakatlas wird das bestehende Werbeverbot in sozialen Medien regelmäßig umgangen. Be-sonders auf Plattformen wie TikTok, YouTube und Instagram werden E-Zigaretten weiterhin als Lifestyle-Produkte präsentiert. Durch diese Werbung steigt nachweislich die Nutzung von E-Zigaretten unter Jugendlichen. Damit bleibt der gesetzlich verankerte Kinder- und Jugend-schutz in Teilen wirkungslos. Die Gesetze sind vorhanden, werden aber zu wenig kontrolliert. Für einen wirksamen Schutz brauchen wir stärkere Kontrollen, klare Zuständigkeiten bei der Umsetzung und eine bessere Abstimmung zwischen Land, Kommunen und Ordnungsbehör-den. Gleichzeitig fehlt es häufig an ausreichenden personellen Ressourcen für Kontrollen und an einheitlichen Vollzugsvorgaben.

    Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über etablierte Präventionsstrukturen, die auf den frühen Schutz und die Stärkung von Gesundheitskompetenz junger Menschen abzielen. Mit der Lan-desinitiative „Leben ohne Qualm (LoQ)“ steht ein erfolgreiches Programm zur Tabakpräven-tion bereit, das Schulen, Jugendzentren und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren einbezieht. Ergänzend leistet der bundesweite Wettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ einen wichtigen Bei-trag, um das Bewusstsein für die Risiken des Rauchens und „Vapings“ zu fördern. Angesichts der zunehmenden Attraktivität von E-Zigaretten bei Kindern und Jugendlichen sollten diese Programme um gezielte Informations- und Präventionsbausteine zum Thema E-Zigaretten er-weitert werden, insbesondere in den Bereichen digitale Aufklärung, Social-Media-Kompetenz und Elternarbeit.

    1. Beschlussfassung

    Der Landtag stellt fest:

    • Der Konsum von E-Zigaretten (Vapes) und weiteren neuen Nikotinprodukten nimmt unter Kindern und Jugendlichen deutlich zu und stellt eine wachsende gesundheitspolitische Herausforderung dar.
      • Das in den meisten E-Zigaretten enthaltene Nikotin hat eine starke Suchtwirkung und kann insbesondere in der Entwicklung befindliche Gehirne junger Menschen nachhaltig schädigen.E-Zigaretten und andere nikotinhaltige Produkte sind keine harmlosen Lifestyle-Produkte, sondern gesundheitlich riskante Suchtmittel, die häufig den Einstieg in den Nikotinkonsum markieren.Der bestehende rechtliche Rahmen bietet eine gute Grundlage für den Kinder- und Jugendschutz, dennoch bestehen in der Praxis erhebliche Lücken, insbesondere im Onlinehandel und in sozialen Medien.Mit Programmen wie „Leben ohne Qualm (LoQ)“ besteht in Nordrhein-Westfalen bereits eine erfolgreiche Präventionsstruktur, die weiterentwickelt und um das Thema „Vaping“ ergänzt werden sollte.
      • Eine frühzeitige, zielgruppengerechte Aufklärung – auch in Schulen und digitalen Räumen – ist zentral, um junge Menschen vor den gesundheitlichen und sozialen Folgen des Nikotinkonsums zu schützen.

    Der Landtag beauftragt die Landesregierung, aus vorhandenen Mitteln:

    • Altersverifikationssysteme, wie beispielsweise das EUDI-Wallet, im Onlinehandel zu prüfen und gemeinsam mit den zuständigen Bundes- und Aufsichtsbehörden Maßnahmen zu entwickeln, die den Erwerb von E-Zigaretten durch Minderjährige wirksam verhindern,
      • die kommunalen Ordnungsämter zu sensibilisieren und die Umsetzung bestehender Jugendschutz- und Tabakregelungen im stationären wie digitalen Handel in Kooperation mit den Kommunen zu überprüfen,die bestehenden Präventions- und Aufklärungsprogramme des Landes um den Themenbereich „Vapingund neue Nikotinprodukte zu erweitern und die Aufklärung frühzeitig, altersgerecht und auch digital zu gestalten,die Gesundheitsbildung an Schulen zu fördern und gemeinsam mit den im Schulbereich bereits etablierten Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitsförderung und den regionalen Bildungsbüros und unter Einbezug von gesetzlichen Krankenkassen, Ärztekammern, dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz und der Suchtkooperation NRW Module zur Aufklärung über E-Zigaretten, neue Nikotinprodukte und Nikotinabhängigkeit in bereits bestehenden Präventionsprogrammen zu verankern,eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, jugendaffine Werbung und Produktgestaltung für E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte zu unterbinden, anzustoßen. Social-Media-Plattformen und Influencerinnen und Influencer sollen stärker in die Verantwortung ge-nommen werden und es sollen klare Leitlinien für Aromen und Verpackung und Onlinehandel entwickelt werden, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor irreführenden und kindgerechten Produktgestaltungen zu verbessern,
      • sich auf Bundesebene für ein rasches Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten einzusetzen, dem Landtag über die Entwicklung des E-Zigarettenkonsums unter Kindern und Jugendlichen, den Stand der Präventionsmaßnahmen und den Fortschritt beim Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten zu berichten.

    1 WHO (2025): WHO global report on trends in prevalence of tobacco use 2000-2024 and projections 2025-2030; WHO (2025): Health Behaviour in School Aged Children

    Besser, praktikabler und zukun…