Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur stellt das Land insgesamt 600 Millionen Euro für die Sportinfrastruktur bereit. Das Programm ist Teil der NRW-Sportmilliarde, mit der das Land seine Investitionen in den Sport deutlich erhöht und den Breitensport langfristig stärkt.
Die Mittel verteilen sich auf drei zentrale Bereiche: Jeweils 200 Millionen Euro sind für Sportanlagen von Vereinen, für Schwimmbäder und kommunale Sportstätten vorgesehen. Das neue Programm eröffnet den Städten und Gemeinden damit erhebliche Chancen, bestehende Defizite in der Sportinfrastruktur anzugehen. Gleichzeitig wird aber auch deutlich: Eine erfolgreiche Umsetzung wird nur gelingen, wenn eine frühzeitige und strukturierte Abstimmung zwischen Kommunen, Vereinen und Sportorganisationen erfolgt.
Programm für Sportvereine startet jetzt
Jetzt ist der erste Teil des Programms gestartet, mit dem die Vereine unterstützt werden. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung und zum Neubau vereinseigener Sportstätten. Das Verfahren orientiert sich am erfolgreichen Vorgängerprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ und wird erneut über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen abgewickelt.
Das Interessenbekundungsverfahren startet voraussichtlich am 1. Juni 2026, die eigentliche Antragsstellung ist dann ab dem 1. September 2026 möglich. Das Verfahren soll möglichst schlank und praxisnah gestaltet sein, damit die Fördermittel schnell in konkrete Projekte vor Ortfließen können
Das Programm stärkt Zusammenhalt und Lebensqualität
Als schwarz-grüne Koalition wollen wir mit der NRW-Sportmilliarde den seit Jahren bestehenden Sanierungsstau bei Sportstätten, sowohl im vereinsgetragenen als auch im kommunalen Bereich, angehen. Viele Anlagen sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Gleichzeitig ist Sport ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Er fördert die Gesundheit, schafft Begegnungsmöglichkeiten und stärkt den Zusammenhalt vor Ort. Gerade im Breitensport wird deutlich, wie wichtig eine funktionierende Infrastruktur für ehrenamtliches Engagement und soziale Teilhabe ist.
Vor diesem Hintergrund stellt das Investitionsprogramm einen wichtigen Schritt dar, um die Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern.
So werden die Mittel verteilt
Die Verteilung der Fördermittel im ersten Programmaufruf orientiert sich an der Sportpauschale aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG). Konkret wurde bei der Berechnung ein Faktor von 2,78 auf die jeweilige Sportpauschale aus dem Jahr 2025 angewendet.
Die Größenordnung der Fördermittel für Vereine einer Kommune lässt sich grob aus der eigenen Sportpauschale ableiten – gleichzeitig wird die Förderung deutlich über das bisherige Niveau hinaus angehoben und wirkt breit in die Fläche. Die Stadt- und Kreissportbünde übernehmen eine zentrale Rolle im Verfahren. Sie koordinieren die Abstimmungen vor Ort, bündeln die Bedarfe der Vereine und begleiten das Interessenbekundungsverfahren über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen.
Für Kommunen bedeutet das: Eine enge Zusammenarbeit mit den Sportbünden ist entscheidend, um Projekte sinnvoll zu priorisieren und erfolgreich in das Verfahren einzubringen.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die am 1.Januar 2026 Mitglied in einem Stadt- oder Kreissportbund oder einem Fachverband des Landessportbundes sowie Eigentümer oder Mieter bzw. Pächter einer Sportanlage sind, sind im Rahmen des Programms antragsberechtigt.
Ab dem 01. Juni 2026 können im Interessensbekundungsverfahren Projektentwürfe und Kostenplanungen durch den örtlich zuständigen Stadt- oder Kreissportbund über das Förderportal des Landessportbundes übermittelt werden.
Wie hoch sind die Fördersummen?
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 50.000 Euro. Die Höhe der Zuwendung beträgt abhängig von der beantragten Fördersumme und der Eigentumsverhältnisse bis zu 90 Prozent.
Der verbleibende Eigenanteil der Sportvereine kann durch die Kommune, über bürgerschaftliches Engagement und/oder das Bürgschaftsprogramm des Landes erbracht werden.
Die Förderentscheidung erfolgt durch die Staatskanzlei. Der entsprechende Zuwendungsbescheid ist über das Portal foerderplan.web der NRW.BANK einzureichen, welche auch den Zuwendungsbescheid ausstellt.
Zeitschiene zum Programmaufruf I „Sportvereine“
Die Umsetzung des Programms erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten:
- ab sofort: Abstimmungsprozesse auf örtlicher Ebene zwischen Sportvereinen sowie Stadt- und Gemeindesportverbänden bzw. Kreis- und Stadtsportbünden
- ab dem 18. Mai 2026: Informationsveranstaltungen für Sportvereine (als Videokonferenzen)
- ab dem 1. Juni 2026: Start des Interessenbekundungsverfahrens über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen
- ab dem 1. September 2026: Freischaltung des Antragsmoduls zur formalen Antragstellung
