Wir schaffen effizientere Strukturen im Schienenverkehr

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In der kommenden Woche wird der Landtag über das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr abstimmen. Damit wollen wir die Weichen stellen für die Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs aus einer Hand. Dazu wird eine landesweite Anstalt öffentlichen Rechts in kommunaler Trägerschaft durch die Zweckverbände go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) und den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gegründet. Damit schaffen wir eine starke Verhandlungsposition im größten SPNV-Markt Europas, eine Organisationsstruktur aus einem Guss und einheitliche Standards für die Fahrgäste. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Oliver Krauß, Ina Besche-Krastl, Sprecherin für Schienenverkehr der Grünen Fraktion, und Laura Postma, Sprecherin für Öffentlichen Nahverkehr der Grünen Fraktion:

Ina Besche-Krastl und Laura Postma: „Künftig wird der Schienenpersonennahverkehr in unserem Land aus einem Guss organisiert und ausgestaltet. Unterschiedliche technische und digitale Standards und langwierige Abstimmungsprozesse gehören damit bald der Vergangenheit an. Wir stärken den Schienenpersonennahverkehr, da zukünftig mehr Mittel direkt in den S-Bahn- und Regionalverkehr fließen. Mit dem Änderungsantrag wollen wir außerdem den Nahverkehr in den Kommunen weiter stärken und erhöhen die Mittel der ÖPNV-Pauschale um weitere 10 Millionen Euro. Die Landesregierung wird darüber hinaus Sicherheit für eine Kreditfähigkeit der AöR zu günstigen Konditionen schaffen. In der Umsetzung und bei Aspekten im Gründungsprozess, die über den Gesetzgebungsprozess hinaus gehen, wird das Land den Zweckverbänden beratend zur Seite stehen.“

Oliver Krauß
: „Wir machen den S-Bahn- und Regionalverkehr in NRW effizienter, einheitlicher und verlässlicher. Die neue Anstalt ,Schiene.NRW‘ soll zum 1. Januar 2027 starten. Mit unserem Änderungsantrag ermöglichen wir beispielsweise längere Übergangsfristen für komplexe Verkehrsverträge. Zudem stellen wir in der Übergangsphase mehr Mittel zur Verfügung und schaffen ein Budget für zusätzliche Kosten im Rahmen der Neustrukturierung in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro. Damit reagieren wir auf die konstruktiven Hinweise aus der Fachwelt und schaffen praxistaugliche, realistische Übergänge. Die verfassungsrechtlichen Fragen wurden sehr sorgfältig geprüft, beraten und abgewogen. Die Reform steht auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage und respektiert die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung.“

Besser vorbereitet auf Hitze u…