Glücksspielsucht: auf Glücksspielsucht spezialisierte Beratungsstellen

Kleine Anfrage von Mehrdad Mostofizadeh und Monika Düker

Mehrdad Mostofizadeh

Seit vielen Jahren wird über den Zusammenhang zwischen den Glücksspielangeboten und der Glücksspielsucht diskutiert. Als eine zentrale Herausforderung wird die Vorbeugung und Bekämpfung der Suchtgefahren gesehen. In diesem Zusammenhang stellt sich in besonderer Weise die Frage, welches Ausmaß dieses Phänomen hat, wer für die Kosten der Prävention und auch für die Kosten der gesellschaftlichen Folgen von Glücksspielsucht aufkommt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In NRW werden aktuell 23 auf Glücksspielsucht spezialisierte Beratungsstellen mit jeweils 15.000 Euro jährlich gefördert. Hält die Landesregierung diese Anzahl angesichts der Bevölkerungsdichte und des Problemausmaßes in NRW für angemessen?
  2. Ist eine Erhöhung der Anzahl geförderter Beratungsstellen geplant?
  3. Ist eine Erhöhung der Fördersumme geplant?
  4. Die gemeinsame Geschäftsstelle des Glückspielkollegiums der Länder und des Fachbeirates hat eine Umfrage unter den Bundesländern durchgeführt und dabei nach der jeweiligen Finanzierung der Glücksspielsuchthilfe und -prävention gefragt. Wie verhält sich die Fördersumme von NRW in Bezug auf die Bevölkerungszahl im Vergleich zu den anderen Bundesländern?