Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
gemäß § 53 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen beantragen die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einberufung einer Sondersitzung des Innenausschusses.
Am 14. und 15.07.2021 kam es aufgrund von anhaltendem Starkregen zu der wohl schlimmsten Flutkatastrophe der letzten Jahrzehnte in Nordrhein-Westfalen. Die Nachrichten und Bilder, die uns aus den Katastrophengebieten erreicht haben, haben uns zutiefst erschüttert. Die Zahl der Todesopfer war alleine in Nordrhein-Westfalen bis Montagnachmittag auf 47 angestiegen. Zahlreiche Menschen werden weiterhin vermisst. Insgesamt wurden nach Angaben des Innenministeriums 25 nordrhein-westfälische Städte und Kreise von den Fluten betroffen. Besonders dramatisch ist aktuell die Situation im Kreis Euskirchen, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rhein-Erft-Kreis. Hier mussten wegen der Überflutungen ganze Ortschaften evakuiert werden und es kam zu massivsten Zerstörungen an Gebäuden und Infrastruktur. Aber auch in zahlreichen anderen Regionen des Rheinlands und Westfalens richteten die Überschwemmungen immense Schäden an.
Insgesamt waren nach Angaben der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Tagen mehr als 19.000 Rettungskräfte im Einsatz, um Menschenleben zu retten, Gebäude zu schützen und die Folgen der Flut zu bekämpfen. Ihnen allen gilt unser außerordentlicher Dank! Mindestens vier Einsatzkräfte haben dabei ihr Leben verloren. Wir trauern um sie und um alle anderen Opfer der Flut. Allen Angehörigen und Freunden, die den Verlust eines geliebten Menschen ertragen müssen, gilt unser tiefes Mitgefühl.
In den vom Hochwasser betroffenen Regionen besteht weiterhin eine Ausnahmesituation. Die Gesamtlage im Hinblick auf Opfer und Schäden ist nach wie vor unübersichtlich. Wir beantragen deshalb eine Sondersitzung des Innenausschusses, in der die Landesregierung eine erste vorläufige Bilanz der Auswirkungen der Katastrophe und der mit ihr verbundenen Schäden ziehen soll. Dabei sollen die Mitglieder des Ausschusses über den Ablauf und Fortgang der Rettungsmaßnahmen sowie über mögliche Konsequenzen aus der Katastrophe informiert werden. Insbesondere soll dargestellt werden, welche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Flut und für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete bereitgestellt werden und welchen Umfang diese nach derzeitigem Stand haben müssen. Zudem soll darüber informiert werden, ob und in welchem Umfang die Katastrophenschutzmaßnahmen zukünftig sowohl allgemein – z.B. im Hinblick auf Warnsysteme und die Sensibilisierung der Bevölkerung – als auch konkret im Bereich des Hochwasserschutzes verbessert werden müssen. Angesichts der dramatischen Situation im Land und aufgrund der Tatsache, dass die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses erst am 02.09.2021 stattfindet, ist zur Klärung der aufgeworfenen Fragen ein besonders dringender Fall gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen gegeben.