Akzeptanz und Planungssicherheit bei der Windenergie schaffen

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Gleichzeitig hat Wirtschaftsminister Pinkwart zuletzt betont, wie wichtig zusätzliche Kapazitäten bei der Windenergie für das Gelingen der Energiewende sind. Wenn die Landesregierung beides ernst meinen würde, also die Akzeptanz von Windenergieanlangen steigern und ambitionierte Zubauziele erreichen, müsste sie auf starre Abstandsregeln verzichten und stattdessen unter anderem Bürgerenergieprojekte und Beteiligungsmöglichkeiten stärken. Die Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende in Deutschland und in NRW. Ohne sie sind die Ziele der Bundesregierung zur Reduktion der Treibhausgase und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht erreichbar. Aktuelle Zahlen zeigen, das Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung dafür nicht gerecht wird. So lag der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in NRW im Jahr 2018 erst bei 13 Prozent. In den Jahren der rot-grünen Landesregierung konnte der Zubau von Windenergieanlagen kontinuierlich von 49 im Jahr 2010 auf zuletzt 312 Anlagen mit fast 870 Megawatt gesteigert werden. Doch im Jahr 2018 erfolgte ein massiver Einbruch. Der abrupte Rückgang des Ausbaus um über 60 Prozent auf nur noch ungefähr 100 Anlagen im Jahr 2018 ist auch Ausdruck der durch die Landesregierung verursachten Verunsicherung in der Branche. Dabei ist der im Landesentwicklungsplan vorgesehene Mindestabstand für Windenergieanlagen noch nicht einmal in Kraft getreten.
Mit den aktuell installierten etwa 3.700 Windenergieanlagen mit 5.800 Megawatt installierter Leistung ist das theoretische Potenzial für Windenergieerzeugung in Nordrhein-Westfalen gerade einmal zu einem Drittel ausgeschöpft. Die Begründung der Landesregierung für ihre Windenergieverhinderungspolitik, man wolle mit einem festen Mindestabstand von 1.500 Metern die Akzeptanz für die Windenergie erhalten, ist fachlich haltlos. Laut Bundesregierung ist kein Zusammenhang zwischen der ländereigenen Festlegung erhöhter Mindestabstände und einer höheren Akzeptanz empirisch nachgewiesen worden. Auch eine aktuelle Untersuchung des Umweltbundesamtes zu den Auswirkungen pauschaler Mindestabstände warnt vor diesem Instrument. Die direkte Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen an Windenergieanlagen führt dagegen nachweislich zu mehr Akzeptanz. Doch die fehlerhaft definierten Bürgerenergieausnahmen bei EEG-Ausschreibungen drohen derartige Projekte aus dem Markt zu drängen.
Die Landesregierung sollte im Dialog zwischen Windenergiebranche und Naturschutzverbänden nach Lösungen suchen, die die berechtigten Interessen des Naturschutzes und die Interessen der Investoren nach Planungs- und Investitionssicherheit in Einklang bringen. Außerdem fordern wir sie auf, die Änderungen am Landesentwicklungsplan zu stoppen, ein schlüssiges Konzept vorzulegen, wie der Bestand an Windenergiekapazität in NRW in fünf Jahren verdoppelt werden kann und Bürgerenergieprojekte zu unterstützen. Im Bund muss sie sich außerdem für eine Befreiung kleiner Bürgerenergieprojekte von den EEG-Ausschreibungen und eine dauerhafte Erhöhung der EEG-Ausschreibungsmengen einsetzen.

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