Freifunk-Initiativen als gemeinnützig einstufen!

Antrag der SPD-Fraktion der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I.

Die Möglichkeit, an vielen verschiedenen Plätzen und Orten in Nordrhein-Westfalen freien Internetzugang per WLAN zu erhalten, ist in den letzten Jahren deutlich verbessert worden. Dies ist deshalb richtig und notwendig, weil der Zugang zum Internet inzwischen in unserer Gesellschaft in vielen Situationen von hoher Bedeutung ist. Nordrhein-Westfalen hat dies schneller erkannt als viele andere Bundesländer und der Bund. Der Landtag und die Landesregierung haben sich daher frühzeitig dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen für Freifunk-Initiativen zu verbessern und diese zu unterstützen. Sei es bei der Zugänglichmachung von Gebäuden in Besitz des Landes im Rahmen des Landespilotprojekts „100xWLAN“, das Eintreten gegen die Störerhaftung oder die finanzielle Unterstützung von Freifunk-Initiativen: Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich für den freien Zugang in WLAN-Netze eingesetzt.
Viele der freien Netze wurden vor allem durch das große Engagement von Freifunk-Initiativen ermöglicht. Viele dort engagierte Menschen haben unter großem persönlichem und finanziellem Einsatz freie WLAN-Netze zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus tragen die ehrenamtlich Engagierten dazu bei, Medienkompetenz in der Gesellschaft zu fördern und das Verständnis für IT-Infrastrukturen zu erhöhen. Deshalb sind die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags für dieses außergewöhnliche Engagement sehr dankbar.
Offenbar weiß das CDU geführte Bundesfinanzministerium die Aktivitäten der Freifunk-Community jedoch nicht zu schätzen. Kürzlich erteilte das Ministerium den Hoffnungen der Freifunkerinnen und Freifunker auf generelle Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit eine Absage. Nach derzeitiger Rechtslage könnten Freifunkvereine nicht als gemeinnützig eingeordnet werden und daher beispielsweise auch keine Spendenquittungen ausstellen. Die Landesregierung hatte in ihrer Antwort vom 23. September 2015 auf eine Kleine Anfrage (LT-Drs. 16/9824) mitgeteilt, dass der „Freifunk“ als solcher leider nach derzeitiger nationaler Rechtslage nicht als eigenständiger gemeinnütziger Zweck anerkannt wird. Es sei allerdings nicht ausgeschlossen, dass ein Freifunkverein einen der in § 52 Absatz 2 Satz 1 AO genannten Katalogzwecke, z.B. Bildung fördert. Hierbei handele es sich allerdings immer um eine Einzelfallregelung.

II. Der Landtag stellt fest:

Der Zugang zu freien WLAN-Netzen hat in Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in zahlreichen Innenstädten, eine wichtige Rolle. Das Land wird hier weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen und gegenüber anderen Ländern und dem Bund für liberale und rechtssichere Regelungen werben, welche die Arbeit von Freifunk-Initiativen erleichtern und auf sichere Füße stellen. Denn an der Verbreitung von freiem WLAN in NRW haben die Freifunk-Initiativen einen sehr hohen Anteil. Durch ehrenamtliche Arbeit und damit mit erheblichem zeitlichem und teilweise finanziellem Einsatz leistet die Freifunk-Community einen Dienst, welcher der Gesellschaft sehr hilft.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf:

Freifunk-Initiativen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nach Kräften zu unterstützen. Das Engagement der Landesregierung bezüglich der finanziellen Unterstützung, aber beispielsweise auch durch die Bereitstellung von Landesgebäuden, soll fortgesetzt werden.
sich auch auf anderen politischen Ebenen (Bund, EU) weiterhin dafür einzusetzen, dass Freifunk-Initiativen gute Rahmenbedingungen vorfinden. Ein gutes Beispiel war der Einsatz Nordrhein-Westfalens für eine rechtssichere Regelung der Störerhaftung. Hierzu hat Nordrhein-Westfalen bereits zahlreiche Initiativen unternommen.
sich für eine umfassende Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen stark zu machen. Nordrhein-Westfalen soll sich diesbezüglich für Rechtssicherheit auf Bundesebene und zwischen den Bundesländern einsetzen. Hierfür kann beispielsweise eine entsprechende Bundesratsinitiative oder aber auch eine verbindliche Regelung zwischen den Finanzministerinnen und Finanzministern von Ländern und dem Bund zielführend sein.