Brems: Folgekosten der Braunkohle müssen beziffert werden

Portrait Wibke Brems 5-23

„Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben. Wir brauchen dringend ein unabhängiges Gutachten, das die Folgekosten in den Tagebaugebieten für die Renaturierung, die sichere Herstellung der Restseen und die Bewältigung der Langzeitschäden klar beziffert. Es muss endlich transparent gemacht werden, welche Kosten auf RWE zukommen und wie diese gedeckt werden sollen. Es kann nicht sein, dass am Ende die Steuerzahler die Zeche für Unternehmen zahlen, die sich jahrzehntelang mit der Braunkohle eine goldene Nase verdient haben. 
Als erstes sollte die Bergbehörde prüfen, ob sie die im Bundesberggesetz vorgesehene Sicherheitsleistung erheben muss, um die bereits jetzt bekannten Folgekosten abzusichern. In einem nächsten Schritt sollte dann ein Gutachten die Grundlage für weitere Überlegungen für eine sichere Finanzierung der Folgekosten sein, wie es bereits bei der Steinkohle geschehen ist. Bei der Abwicklung der Steinkohle wurde klar beziffert, welche Kosten es geben wird. Das Ergebnis war eine vom Unternehmen unabhängige Finanzierung in einer Stiftung. Ein Modell wie dieses fehlt bisher in der Braunkohle.“
Hintergrund:
Weitere Informationen zu dem heute veröffentlichten Gutachten finden Sie hier: http://www.bund.net/themen_und_projekte/klima_und_energie/kohle_oel_und_gas/kohlekraftwerke/folgekosten/ 
Auch die GRÜNE Fraktion hat im vergangenen Jahr mit dem Gutachten ‚Auswirkungen der Grundwasserhaltung im Rheinischen Braunkohlenrevier auf die Topographie und die Grundwasserstände, sowie daraus resultierende Konsequenzen für Bebauung, landwirtschaftliche Flächen, Infrastruktur und Umwelt‘ einen Grundstein gelegt. Das Gutachten macht deutlich, dass es auch in der Braunkohle Ewigkeitslasten geben wird, die finanziert werden müssen. Sie finden es hier: http://gruene-fraktion-nrw.de.178-20-102-49.modulbuero.kundencloudserver.de/fileadmin/user_upload/ltf/Publikationen/Sonstiges/Krupp_Gutachten_Braunkohle_NRW_komplett_Web.pdf