Nachhaltige Wohnungspolitik für die Menschen in NRW

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Ausgangslage

Die Ausgangslage, welche durch starke Nachfrage und angespannte Wohnungsmärkte in NRW geprägt ist, haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits im Antrag „Die Soziale Wohnraumförderung braucht bedarfsgerechte Finanzierungsgrundlagen“ dargelegt.
Die Landesregierung hat durch die Verbesserung des Wohnraumförderprogramms und der avisierten Aufstockung der Fördermittel bereits einen wichtigen Baustein in der Wohnungsmarktpolitik des Landes weiterentwickelt. Daneben gibt es noch eine Vielzahl an Initiativen und Projekten, die die Landesregierung mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern angestoßen und umgesetzt hat.
Mit dem „Bündnis für Wohnen – bezahlbar, generationengerecht, energieeffizient“ und der „Wohnungsbau-Offensive NRW“ hat die Landesregierung gemeinsam mit den drei großen Verbänden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und Haus & Grund eine konzertierte Aktion geschaffen, bei die Partner mit vereinten Kräften für die Schaffung von mehr Wohnraum, mietpreisgebundenem und frei finanziertem, sorgen wollen.
NRW ist nach Baden-Württemberg und Bayern das drittgrößte „Holzbauland“, gleichwohl sind in NRW in den Jahren 2010 bis 2012 nur 11,6 % der Baugenehmigungen für Gebäude (Mehr- und Einfamilienhäuser) mit Holz als überwiegendem Baustoff erteilt worden. In Baden-Württemberg ist aktuell mehr als jeder vierte Bauantrag ein solcher für einen Holzbau, der Bundesdurchschnitt lag immerhin bei über 18%. Insbesondere im Bereich der Mehrfamilienhäuser gibt es noch erheblichen Verbesserungsbedarf bei den rechtlichen Regelungen. Wirtschaftlich betrachtet ist die „Holzbranche“ mit rd. 180.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von rd. 38 Mrd. Euro eine wirtschaftlich bedeutende Branche. Viele dieser Unternehmen sind allerdings im Holzbau außerhalb von NRW tätig.
Holz ist ein nachwachsender und somit auch nachhaltiger Baustoff, er ist nicht nur unter ökologischen Aspekten zu fördern, sondern auch aufgrund seiner – insbesondere in den letzten Jahren – innovativen und flexiblen Einsetzbarkeit. In anderen Ländern, insbesondere in Österreich, der Schweiz und den skandinavischen Ländern ist der Holzbau weit verbreitet und auch in der mehrgeschossigen Bauweise etabliert.
Insbesondere in der aktuellen Situation, da alle Kommunen in Deutschland und NRW kurzfristig Wohnraum für Flüchtlinge schaffen müssen, dieser aber nicht nur schnell zu realisieren, sondern auch möglichst nachhaltig in der Nutzung sein soll, bietet sich der Holzbau als eine echte Alternative an. In relativ kurzer Zeit können den aktuellen (energetischen) Anforderungen entsprechende Wohngebäude errichtet werden. Diese haben bei intelligenter Planung gleichzeitig die Perspektive, in den Zuschnitten der Wohnungen leicht veränderbar zu sein und somit auch perspektivisch dem Markt des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung zu stehen und darüber hinaus – sofern modular errichtet – auch für andere kommunale Zwecke, auch an anderen Standorten, eingesetzt werden zu können. Hinzu kommt die große Eignung der Holzbauweise bei der Aufstockung von Bestandsgebäuden unter Beachtung statischer Erfordernisse.

II. Der Landtag stellt fest:

Die erfolgreiche Wohnungspolitik der Landesregierung NRW soll fortgesetzt werden.
Erste Ergebnisse des inzwischen landesweit existierenden Siedlungsflächenmonitorings belegen, dass es in Nordrhein-Westfalen mit regionalen Unterschieden insgesamt noch erhebliche Wohnbauflächenpotenziale in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden gibt. Diese gilt es nun auf ihre kurzfristige Mobilisierbarkeit hin zu untersuchen.
Der überarbeitete LEP-Entwurf ist ein geeigneter und robuster Rahmen, um auf die veränderten Bevölkerungsentwicklungen bedarfsgerecht reagieren zu können.
In den besonders stark wachsenden Regionen ist eine engere integrierte interkommunale Raumentwicklungspolitik erforderlich, wo die Flächenreserven nicht der Bedarfslage entsprechen, sollten zusätzliche Flächenreserven planerisch gesichert werden. Dazu sollten die Regionalpläne im Rahmen der Neuaufstellung oder im Rahmen der üblichen kurzfristigen Änderungsverfahren angepasst werden. Die von der Landesregierung angekündigten und gemeinsam mit den regionalen Netzwerken geplanten Regionalkonferenzen können ein wichtiger Beitrag zu einer flächenschonenden und bedarfsgerechten Regionalentwicklung sein.
Die notwendige Innenverdichtung muss die Erfordernisse des Klimawandels berücksichtigen, da in stärkerem Maße innerstädtische Kühlungs- und Verdunstungs- sowie Regenwasserrückhalteflächen erforderlich werden.
Der Holzbau in NRW wird durch das erfolgreiche Werben der Landesregierung vorangebracht, es gilt dabei noch weiter die Potentiale auszuschöpfen und den Holzbau durch die Regelungen in der neuen Landesbauordnung weiter zu befördern.
Mit dem mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramm, den vielfältigen Hilfen des Landes zur Innenentwicklung und Brachflächenaufbereitung, sowie der Regelung  des § 15 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes zur Veräußerung von Liegenschaften des Landes für Wohnzwecke werden viele Empfehlungen des Bundes zur Intensivierung des Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt.
Die wachsende Wohnungsbaunachfrage ist eine Chance auch Baulücken und kleinere Brachen wieder in Wert zu setzen. Mit dem vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) herausgegebenen „Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen in Nordrhein-Westfalen“ steht den Kommunen eine gute Handreichung zur Verfügung.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Um sie erfolgreich bewältigen zu können, bedarf es des Zusammenwirkens von Bund, Ländern, Kommunen, Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aller Marktsegmente.

III. Der Landtag bittet die Landesregierung:

eine integrierte ressourcenschonende Regionalentwicklung zur Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumentwicklung zu unterstützen und die Infrastrukturförderung verstärkt darauf auszurichten
im Rahmen der städtebaulichen Wettbewerbe und Auszeichnungsverfahren die Aspekte Bauen mit Holz, serielles Bauen und kostengünstige multifunktionale Wohnungsgrundrissen zur Verringerung der individuellen Wohnkosten aufzugreifen und innovative und quartiersorientierte Wohnbaulösungen durch die Zielgruppe der Wohnungsbaugenossenschaften und der Baugruppen besonders anzusprechen
die Vergabe von Grundstücken zu Wohnungszwecken insbesondere an Baugemeinschaften gegenüber den Kommunen stärker zu bewerben und die Kommunen zu (regionalen) Agenturen für Baugemeinschaften anzuregen
zu untersuchen, welche in Deutschland praktizierten Instrumente eines kommunalen Liegenschaftsmanagements und welche bodenpolitischen Instrumente geeignet sind, die Flächenmobilisierung zu unterstützen, welcher Einführungsaufwand hierfür für die nordrhein-westfälischen Kommunen erforderlich wäre und ob zu einer erfolgreichen Umsetzungen kommunale Kooperationen und/oder eine Unterstützung des Landes hilfreich wäre
den Erfahrungsaustausch zu unterstützen, wie bei Wohnungsunternehmen ein unternehmensinternes Umzugsmanagement etabliert werden kann, bei denen ältere Mieterinnen und Mieter beispielsweise nach Auszug der Kinder oder Verlust der Partnerin oder des Partners in eine kleinere Wohnung bei fast gleichen Mietkosten pro Quadratmeter umziehen können, damit die großen Wohnungen für junge Familien mit höheren Wohnflächenbedarfen zur Verfügung stehen
den Bund im Rahmen der Bauministerkonferenz zu unterstützen, Expertenwissen einzusetzen, mit dem Ziel der Harmonisierung und Auslichtung von Rechtsvorschriften, die in ihren widersprüchlichen Ausrichtungen Hemmnisse bei der Erstellung von Wohnraum darstellen
gegenüber der Bundesregierung auf eine zeitnahe Umsetzung des 10-Punkte-Programms der Wohnungsbauoffensive, insbesondere hinsichtlich des neuen Gebietstyps „Urbanes Gebiet“, zu dringen
private Einzeleigentümer verstärkt anzusprechen, z.B. über das Beratungsnetzwerk IDEE – Innovation durch EinzelEigentümer – und für die qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes noch stärker zu gewinnen
bei den kommunalen Spitzenverbänden eine repräsentative Studie anzuregen, in welcher untersucht wird, inwiefern die kommunalen Planungsämter in den kreisfreien und kreisangehörigen Städten personell in der Lage sind, die Ansprüche an einen zukunftsgerechten und flächensparenden Städtebau in Verbindung mit einer sozial gerechten Bodennutzung umfassend durchzusetzen
sich auch nach Verabschiedung der Landesbauordnung für den verstärkten Einsatz des Holzbaus einzusetzen. Dies soll u.a. über Wettbewerbe (Holzbaupreis) und eine Begleitung der Forschung und Entwicklung geschehen.