Abel: Riesenerfolg für den Tierschutz

Verbandsklagerecht

„Die neue Regelung, mit der Nordrhein-Westfalen allen anderen großen Flächenländern einen Riesenschritt voraus ist, räumt Tieren in der Nutzhaltung die gleichen Rechte wie Tieren in der freien Wildbahn ein. Sie bekommen nun einen Anwalt, der für ihre Rechte eintreten kann. Damit ist das Verbandsklagerecht ein entscheidender Erfolg für den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen.
Endlich können anerkannte Tierschutzverbände die Rechte unserer Mitgeschöpfe einklagen und gängige Praktiken der Massentierhaltung rechtlich überprüfen lassen. Dazu zählen das umstrittene Kürzen von Schnäbeln bei Puten oder das Kupieren der Ringelschwänze bei Schweinen. AuchErkenntnisse der Ethik können endlich in Verwaltungsverfahren einfließen. Das ist ein guter Tag für alle, die sich für die Belange von Tieren engagieren.“