Rüße: Verbandsklagerecht ist Meilenstein für den Tierschutz

Portrait Norwich Rüße

„Seit zwölf Jahren steht der Tierschutz gleichberechtig neben dem Naturschutz im Grundgesetz. Endlich werden nun dem Tierschutz auch dieselben Rechte zugesprochen. Das neue Gesetz macht den Weg frei, dass anerkannte Tierschutzverbände die Rechte für Tiere auch einklagen können. Bisher hatten sie beispielsweise nicht die  Möglichkeit, gegen einen Verstoß, etwa in der Massentierhaltung oder bei Tierversuchen, rechtlich vorzugehen.
Das neue Gesetz, das am Mittwoch im Landtag verabschiedet werden soll, stärkt damit den Tierschutz. Die neue Regelung wird auch zu mehr Rechtssicherheit bei der Beurteilung von Tierschutzstandards in der Landwirtschaft führen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, intensive Haltungsformen in der Landwirtschaft auf den Prüfstand zu stellen.
Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände ist ein Meilenstein für NRW und ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft, weil es Beteiligung und Rechtssicherheit auf allen Ebenen ermöglicht. Dieser Schritt war überfällig. Er dokumentiert auch den Wertewandel in unserer Gesellschaft, der dem Tier als Mitgeschöpf eigene Rechte einräumt.“