Fracking-Vorstoß im Bund entspricht nicht der NRW-Regelung

Wibke Brems sagt:

Portrait Wibke Brems 5-23

Der nun vorgeschlagene Ausschluss von Fracking in Trinkwasserschutzzonen hört sich zwar zunächst gut an. Das Problem einer solchen Regelung ist aber, dass im Umkehrschluss in allen Gebieten, die keine Trinkwasserschutzgebiete sind, Fracking genehmigungsfähig ist – das sind 86 Prozent der deutschen Landesfläche. Zwei Aspekte verdeutlichen, dass ein Ausschluss von Fracking ausschließlich in Trinkwasserschutzgebieten längst nicht ausreichend ist, um unser Trinkwasser und damit uns alle zu schützen:

  • Unterirdische Grundwasserströme sind nicht nur in Schutzzonen zu finden.

  • Die Zusammenhänge der Trink- und Grundwasserströme sind sehr komplex und kaum erforscht, so dass ein Auftauchen von giftigen Stoffen Jahrzehnte später an weit entfernten Stellen kaum ausgeschlossen werden kann.

Nordrhein-Westfalen hingegen geht gründlicher vor und möchte zunächst die noch offenen Fragen klären: In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Minister Remmel und Minister Duin im September 2012 die Ergebnisse des nordrhein-westfälischen Gutachtens vorgestellt. Weiteren Schritte sollen in einem breiten und transparenten Dialog mit den Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Um schrittweise vorgehen zu können und keine Tatsachen vor dem weiteren Erkenntnisgewinn zu schaffen, existiert in Nordrhein-Westfalen aktuell ein Genehmigungsstopp für alle Tiefenbohrungen, sofern nicht Fracking durch das beantragende Unternehmen auch in Zukunft ausgeschlossen wird. Diese Zusage darf nicht nur die beantragte Bohrung sondern muss das gesamte Gebiet betreffen, in dem das Unternehmen Bohrungen beantragen darf. 
Auch der Landtag NRW hat sich hier klar positioniert. So heißt es in dem im November 2012 vom Landtag angenommenen Antrag von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen: „Dabei wurde deutlich, dass es auf Grund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage nicht verantwortbar ist, zu diesem Zeitpunkt Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas in Nordrhein-Westfalen mit dem Einsatz der Fracking-Technologie zu genehmigen.“
Damit ist klar, dass das Vorgehen Altmaiers und Röslers nicht dem Vorgehen Nordrhein-Westfalens entspricht. In NRW soll auf Grund der Informations- und Datendefizite ein schrittweises Vorgehen erfolgen, um nicht Tatsachen zu schaffen bevor Erkenntnisse vorliegen. Eine Annahme des Gesetzentwurfs von Minister Altmaier und Rösler würde das unmöglich machen. Denn die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen würden das Thema Fracking bundesweit regeln und somit die Handlungskompetenzen der Länder eingeschränken. Diese dürfen nämlich nur aktiv werden und eigene Regelungen einführen, wenn es keine abschließenden Regelungen auf Bundesebene gibt. Die Konsequenz daraus wäre, dass Nordrhein-Westfalen vermutlich nicht mehr wie geplant, jene wichtige Vorarbeit zur Klärung der noch offenen Fragen leisten könnte, bevor Entscheidungen getroffen werden müssen.